Forschung zum koreanischen Recht
Seit 2005 baut das Institut seine Kompetenz im ostasiatischen Recht mit Blick auf das koreanische Zivilrecht weiter aus.
In Korea wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts unter japanischer Kolonialherrschaft ein kontinental-europäisches Rechtssystem deutscher Prägung eingeführt. In der Folge fühlten sich viele Koreaner ihrer traditionsgebundenen Rechte beraubt. Die geplanten Rechtsreformen der 1948 gegründeten Republik Korea verzögerten sich nicht zuletzt wegen des im Jahre 1950 ausgebrochenen Korea-Krieges, der die Entwicklungen des Landes hemmte. Nach Kriegsende wurden die Rechtsreformen wieder aufgenommen. 1958 wurde das Zivilgesetz der Republik Korea verabschiedet. 1962 folgte ein Handelsgesetz, das auch umfassende Regelungen zum Gesellschaftsrecht enthält.
Mit der Erschließung des koreanischen Zivilrechts verfolgt das Referat das Ziel, einen eurozentrischen Blick auf die asiatischen Rechtsordnungen zu vermeiden, indem das koreanische Recht im Zusammenhang mit der in Korea stark verwurzelten konfuzianischen Philosophie und hiermit verbundenen chinesischen Rechtskultur betrachtet wird.
Der Schwerpunkt der Arbeit zum koreanischen Zivilrecht ist zunächst, eine Grundausstattung an Literatur zum koreanischen Recht in der Institutsbibliothek aufzubauen. Regelmäßige Reisen nach Südkorea werden genutzt, um einschlägige Standardwerke, Kommentierungen und Rechtsprechungssammlungen für das Institut zu erwerben. Neben Arbeiten im koreanischen Internationalen Privatrecht und an einem Lehrbuch zur Einführung in das koreanische Recht steht das Familienrecht im Fokus des Interesses.