Anne Röthel in das Direktorium des Instituts berufen

27. November 2023

Anne Röthel wird zum 1. Januar 2024 von der Max-Planck-Gesellschaft als neue Direktorin des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht berufen. Sie folgt damit auf den 2022 emeritierten Reinhard Zimmermann. Die international profilierte Rechtswissenschaftlerin hatte zuvor den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht an der Bucerius Law School inne, der sie als Professorin verbunden bleibt.

Prof. Dr. Anne Röthel studierte Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft an der Universität zu Köln und der Université de Clermont-Ferrand. Nach einer verfassungsrechtlichen Promotion an der Universität Trier wurde sie mit einer rechtstheoretischen Schrift an der Universität Erlangen-Nürnberg habilitiert. Seit 2004 lehrt und forscht sie an der Bucerius Law School in Hamburg. Sie erhielt außerdem Rufe von den Universitäten Zürich und Bochum, die sie ablehnte. „Die Berufung von Anne Röthel zur neuen Direktorin ist ein wahrer Glücksgriff für unser Institut. Wir freuen uns auf eine hochangesehene Wissenschaftlerin, die mit ihrer international und interdisziplinär ausgerichteten Forschungsagenda im Familienrecht zusammen mit ihrem Team neue Wege beschreiten wird“, sagt Holger Fleischer, Geschäftsführender Direktor des Instituts.

Röthel ist Direktorin des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen an der Bucerius Law School und leitet das interdisziplinäre Programm für rechtswissenschaftliche Forschung. Seit 2010 nimmt sie regelmäßig Gastprofessuren an der Université de Paris II Panthéon-Assas wahr. 2014 war sie Lady Beaufort Visiting Fellow am College Lady Margaret Hall an der Universität Oxford.

Ihre rechtsvergleichend und rechtssoziologisch angelegten Forschungen haben ihren Schwerpunkt in Fragen des Familien- und Erbrechts. Weitere Interessenschwerpunkte sind Begriff und Bedeutung von Autonomie im Recht, die Beziehungen zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, der Nutzen von Interdisziplinarität für die Rechtswissenschaft sowie die Rechtsdidaktik. Zuletzt hat sie zu Emanzipationsdebatten geforscht und sich den Dogmen, Diskursen und Deutungen von körperlicher Selbstbestimmung zugewendet.

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