„Hamburger Leitlinien“ bieten der Rechtspraxis Orientierung bei der Anwendung ausländischen Rechts

9. Oktober 2023

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht veröffentlicht die „Hamburger Leitlinien für die Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren“. Die Hamburger Leitlinien sollen dazu beitragen, den Umgang mit ausländischem Recht in deutschen Verfahren rechtskonform, transparent und effizient zu gestalten. Nach intensivem Austausch mit Wissenschaftler*innen innerhalb und außerhalb des Instituts, Richter*innen, Anwält*innen und anderen Praktiker*innen haben Institutsdirektor Ralf Michaels und Jan Peter Schmidt, Leiter des Kompetenzzentrums zur Anwendung ausländischen Rechts, die Leitlinien am Institut finalisiert und stellen sie am 9. Oktober 2023 am OLG Hamburg der Öffentlichkeit vor.

In grenzüberschreitenden Rechtsfällen müssen deutsche Gerichte oftmals ausländisches Recht anwenden. Dafür muss das ausländische Recht zunächst ermittelt werden. Das Gericht kann dazu auf verschiedene Hilfsmittel zurückgreifen, darunter das Sachverständigengutachten, das in aller Regel bei deutschen Expert*innen zu ausländischen Rechtsordnungen in Auftrag geben wird. Wie mehrere Universitätsinstitute erstellt auch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im Auftrag deutscher Gerichte Gutachten zu vielen der weltweit rund 200 verschiedenen Rechtsordnungen.

Das Gutachtenverfahren hat sich im Grunde bewährt. Allerdings stellen seine rechtlichen und praktischen Probleme alle Beteiligten vor Herausforderungen. Zudem führt die ansteigende Zahl an Fällen mit ausländischem Recht zu erhöhter Belastung für Gerichte und Gutachter gleichermaßen.

An dieser Stelle setzen die Hamburger Leitlinien an. Sie sollen Gerichten, Sachverständigen und den Parteien sowie ihren Vertretern eine Orientierung bieten. Sie beruhen auf praktischen Erfahrungen aller Beteiligten, vor allem der Gerichte sowie der Institute, die regelmäßig Gutachten erstellen. Zugleich bilden sie die Vorgaben ab, die aus Gesetz und Rechtsprechung folgen, insbesondere der Rechtsprechung des BGH.

Das Institut bringt in dieses Gemeinschaftsprojekt seine fast 100-jährige Gutachtenerfahrung ein, mit der es auch seine aus internationaler und rechtsvergleichender Grundlagenforschung gewonnenen Erkenntnisse in den Dienst der Allgemeinheit stellt. Gleichzeitig sind die Leitlinien ein Meilenstein eines langfristig angelegten Forschungsprojekts, bei dem es sich Ralf Michaels und Jan Peter Schmidt zur Aufgabe gemacht haben, das Gutachtenwesen zum ausländischen Recht wissenschaftlich beleuchten.

Die Leitlinien wurden in einem frei verfügbaren Booklet aufbereitet und sind über die Webseite www.hhleitlinien.de frei zugänglich.

 


Grafik: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Johanna Detering

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