Stefan Korch folgt Ruf an die Universität Münster

5. April 2023

Stefan Korch, wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, wurde im Dezember 2022 von der Bucerius Law School habilitiert. Nahezu zeitgleich erhielt er Rufe von der Universität Münster und der Leuphana Universität Lüneburg. Er folgt dem Ruf der Universität Münster, wo er ab dem Sommersemester 2023 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht innehaben wird.

Stefan Korch studierte Internationales Wirtschaftsrecht und Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Sein anschließendes Promotions-studium führte ihn als Visiting Scholar im Gibson Dunn US Fellowship Program an die Duke Law School (USA). In der im Jahr 2015 veröffentlichten Dissertation „Haftung und Verhalten“ untersuchte er das Haftungsrecht aus verhaltensökonomischer Perspektive. Nach seinem Referendariat am OLG Nürnberg absolvierte er ein einjähriges Masterstudium (LL.M.) an der Harvard Law School, dem sich ein Forschungsaufenthalt anschloss.

Dem Institut gehört Stefan Korch seit 2017 als Wissenschaftlicher Referent in der Forschungsgruppe von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Fleischer, LL.M., an. Von 2018 bis 2021 lehrte er zudem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht an der Bucerius Law School, die ihn im Dezember 2022 mit einer Arbeit über Unternehmenskaufverträge habilitierte und ihm die venia legendi für Bürgerliches Recht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Datenrecht und Rechtsvergleichung verlieh. Im Wintersemester vertrat er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, insbesondere transnationales Wirtschaftsrecht, an der Staatsrechtlichen Fakultät der Leuphana Universität Lüneburg. Den Ruf auf diesen Lehrstuhl lehnte er im Januar 2023 ab.





Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Johanna Detering

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