Elena Dubovitskaya erhält Förderpreis für Habilitationsschrift

9. September 2020

Priv.-Doz. Elena Dubovitskaya, wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, wurde für ihre Habilitationsschrift über die Offenlegungspflichten der Organmitglieder in Kapitalgesellschaften mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet.

In ihrer prämierten Habilitationsschrift untersucht Elena Dubovitskaya die persönlichen Offenlegungspflichten der Organmitglieder in Kapitalgesellschaften. Muss ein Geschäftsleiter, der die Anteile an seiner Gesellschaft übernimmt (sog. Management-Buy-out), die Gesellschafter über den Wert des Gesellschaftsvermögens, korporative Geschäftschancen oder seine weiteren Pläne mit der Gesellschaft aufklären? Wie verhält es sich mit privaten Informationen zu gesundheitlichen oder familiären Problemen? Offenlegungspflichten sind oft gesetzlich nicht geregelt, sondern werden aus den gängigen Rechtsfiguren wie Treuepflicht oder culpa in contrahendo abgeleitet. Der Wunsch nach Offenlegung, sei es gegenüber der Gesellschaft, sei es gegenüber dem Kapitalmarkt, kommt aber in Konflikt mit dem Verfassungsrecht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, soweit es um personenbezogene Daten geht.

Elena Dubovitskaya untersucht In ihrer Habilitationsschrift die Problematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln (Gesellschaftsrechtsdogmatik, Verfassungsrecht, Rechtstheorie, Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung). Am Ende steht das Plädoyer für die Zurückhaltung bei der Anerkennung von Offenlegungspflichten: Ein „gläsernes Organmitglied“ darf nicht das Ziel des modernen Gesellschaftsrechts sein.

Elena Dubovitskaya studierte Rechtswissenschaft an der Moskauer Staatlichen Lomonossov-Universität. 2003 wurde sie dort mit einer Arbeit über die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften in der EG promoviert. Im Anschluss an ihre Dissertation studierte Elena Dubovitskaya Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und legte beide Staatsexamina ab. 2019 wurde sie von der Bucerius Law School habilitiert. Elena Dubovitskaya ist seit 2015 Referentin am Institut.

Die Habilitationsschrift liegt seit September 2020 bei Mohr Siebeck vor:

Elena Dubovitskaya, Offenlegungspflichten der Organmitglieder in Kapitalgesellschaften (Jus Privatum, 243), Mohr Siebeck, Tübingen 2020, XXIV + 582 S.
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