Ralf Michaels zur Debatte um den Philosophen Achille Mbembe

10. Juni 2020

Nach Antisemitismusvorwürfen gegen Achille Mbembe in Deutschland folgte eine kontroverse Debatte um Person und Werk des Kameruner Historikers und Theoretikers des Postkolonialismus. Eine Debatte, die sich auch mit Fragen zur deutschen Erinnerungskultur beschäftigte. Aus der Perspektive der Dekolonialität beleuchtete Institutsdirektor Ralf Michaels zuletzt die Debatte. Der hier nun folgende Beitrag erschien zuerst in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in der Ausgabe vom 08.06.2020.

Deutschstunde für alle Welt

Denkverbot im Namen der Erinnerungskultur: Die Debatte um Achille Mbembe kommt nicht zur Sache – und zeigt dadurch, wie nötig die Kritik der kolonialen Denkungsart ist. Ein Gastbeitrag von Ralf Michaels.

Es ist nunmehr sechs Wochen her, dass der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, in der Presse erklärte, der kamerunische Historiker Achille Mbembe sei wegen antisemitischer Positionen als Eröffnungsredner der Ruhrtriennale „nicht geeignet“. Daraus hat sich eine heftige Debatte entwickelt – dem Antisemitismusvorwurf an Mbembe wurde ein Rassismusvorwurf an Klein und andere entgegengesetzt –, ohne dass eine Annäherung der Positionen in Sicht steht. Zu Anfang diskutierte man an denselben wenigen Stellen aus Mbembes Werk – einem zweiseitigen Vorwort, einem fast dreißig Jahre alten Reisebericht, ein paar Passagen aus Büchern und Aufsätzen –, ob Mbembe antisemitische Argumentationsmuster nutzt. Werkimmanente Kritik gab es fast gar nicht, Kontextualisierung auch nicht; das Framing durch den Antisemitismusvorwurf determinierte den Blick auf das Gesamtwerk. Da die isolierte Auslegung kurzer Texte irgendwann nichts mehr hergibt, verschob sich die Kritik auf die postkoloniale Theorie insgesamt. Auch diese wurde aber auf ihre Positionen zu Holocaust und Israel verengt.

Wenn Debatten nicht vorankommen, liegt es oft daran, dass ihre Fragen die falschen sind oder die Voraussetzungen der Fragen nicht geklärt sind. Bei der Frage nach Mbembes Antisemitismus ist das der Fall. Die Norm scheint klar, gebraucht wird nur noch die Subsumtion. Eine Hermeneutik nicht so sehr des Verdachts, wie Aleida Assmann schrieb, sondern der Gewissheit über die eigene moralische Position.

Warum beschränkt sich die Kritik auf den Vorwurf des Antisemitismus, ohne sich für den Kontext zu interessieren? Warum versucht man, Mbembes Philosophie aus seiner Position gegenüber Holocaust und Israel herzuleiten, anstatt umgekehrt? Warum werfen Kritiker ihm vor, keinen adäquaten Begriff des Antisemitismus zu haben, wenn sie selbst sich nicht um ein adäquates Verständnis der postkolonialen Theorie bemühen? Was ist damit gewonnen, Mbembe der Lüge zu bezichtigen, als ginge es um Anklage anstatt Argumentation, Verurteilung anstatt Verstehen?

Eine Stellungnahme Felix Kleins bietet eine Erklärung für das Desinteresse am Perspektivwechsel: „Etwas aus deutscher Sicht Falsches wird doch nicht dadurch richtig, dass es von außen kommt.“ Es geht demnach gar nicht darum, die (nichtdeutsche) Sicht Mbembes zu verstehen, und man muss ihm auch nicht zuhören. Es geht nicht einmal darum, ob Mbembe in einem objektiven Sinne Antisemit ist, und es ist deshalb auch müßig, ihn gegen diese Vorwürfe zu verteidigen. Es geht um die „deutsche Sicht“, die man freilich dann auch Mbembe aufdrängen will.

Der darin liegende Fehlschluss macht das Scheitern der Debatte verständlich. Die Kritik setzt an bei der speziellen Verantwortung der Deutschen für den Holocaust und postuliert eine daraus folgende spezifische deutsche Sicht, ein deutsches Narrativ, eine deutsche Identität und eine deutsche Verantwortung. Sie ignoriert den partikularen Ursprung dieser Sicht und macht daraus einen Universalismus. Diesen schreibt sie dann allen vor, also auch denen, die an der speziellen deutschen Erfahrung und Verantwortung nicht teilhaben. Da aber der Universalismus aus der deutschen Verantwortung kommt, bleiben Deutsche Herrscher über die Debatte. Klein stellte fest: „Wenn Herr Mbembe als ausländischer Wissenschaftler in so eine Debatte eingreift und auch missverständliche Sätze formuliert, dann muss er das klarstellen.“ Diese Klarstellungspflicht setzt voraus, dass die Debatte, eine deutsche sein muss. Warum eigentlich?

Deutsche Diskutanten verlangen von anderen, die „Errungenschaft“ einer spezifisch deutschen „Erinnerungskultur“ nicht nur anzuerkennen, sondern zur Grundlage auch ihres eigenen Denkens und Sprechens zu machen. Da wir Deutschen für den Holocaust verantwortlich sind, nehmen wir uns das moralische Recht, anderen vorzuschreiben, was sie dazu zu sagen haben. „Eine Verabsolutierung der eigenen Erfahrung führt immer zur Relativierung der Erfahrung der anderen“, schreibt ein Kritiker Mbembes und erkennt offenbar nicht, dass das weniger auf Mbembe und mehr auf ihn selbst zutrifft.

Die tiefe Ironie dahinter ist, dass mit dieser Universalisierung und Monopolisierung einer ursprünglich europäischen Perspektive ein Zentralthema der dekolonialen Kritik am westlichen Universalismus benannt ist. Bei der Dekolonialität geht es nicht um die politische Überwindung der Kolonialisierung durch Unabhängigkeit, sondern um die epistemische Überwindung von Kolonialität als einem Herrschaftsdenken, das auch ohne politische Kolonialisierung entstehen und fortbestehen kann. Anschlussfähige Vertreter solcher Theorien wollen nicht Sklaven zu Herren machen und nun Afrikanern statt Europäern eine universale Deutungsmacht geben, sie wollen solche epistemischen Herrschaftsverhältnisse insgesamt überwinden. Folglich lehnen sie die europäische Aufklärung nicht als solche ab – viele von ihnen bauen selbst auf europäischen Denkern des Universalismus auf; die Kant-Referenz im Titel von Mbembes „Critique de la raison nègre“ ist kein Zufall. Was sie Europa vorwerfen, ist seine Amnesie hinsichtlich der Konditionen, unter denen der europäische Universalismus entstand. Was sie bemängeln, ist, dass Europa mit seinem Universalismus seinen eigenen Horizont anderen aufdrängt, anstatt Pluriversalität zuzulassen.

Eine plurale Hermeneutik müsste andere Verständnishintergründe als den deutschen aufschließen und wechselseitige Verstehensmöglichkeiten schaffen. Aus europäischer Sicht ist der Holocaust auch deshalb singulär, weil er den Zusammenbruch von Moderne und Humanismus markiert. Aus dekolonialer Sicht dagegen sind Moderne und Genozid seit Beginn zwei Seiten einer Medaille: Genozid und Kolonialisierung wurde immer auch mit der Moderne gerechtfertigt, der Überlegenheit der Kolonisatoren über die Kolonisierten. Aus dieser Sicht ist das Besondere des Holocausts nur, dass der Genozid nach Europa heimkehrt; die Singularisierung des Holocausts bedeutet dann, europäischen Erfahrungen gegenüber nichteuropäischen den Vorzug zu geben.

Verteidiger Israels beschweren sich darüber, dass ausgerechnet der einzige moderne und demokratische Staat in der arabischen Welt kritisiert werde. Dekoloniale Kritiker sehen gerade in solchen Argumenten im Namen der Moderne und einer behaupteten Überlegenheit Israels über seine Nachbarn Elemente jener Kolonialität, die schon für die Kolonialisierung von Amerika und Afrika herhalten musste.

Diese Perspektive muss man nicht objektiv richtig finden – sie entstammt ja ihrerseits einem bestimmten Horizont. Man muss sie nicht an die Stelle der eigenen setzen, vielleicht kann man es nicht einmal. Und natürlich darf man (wie es in der Wissenschaft schon länger geschieht) darüber diskutieren, ob damit Holocaust und Israel missverstanden, gar antisemitische Tendenzen und Argumente benutzt werden. Wenn man bei der Diskussion aber spezifisch europäische Erfahrungen als allgemein voraussetzt und ignoriert, dass die so Kritisierten von einem anderen Horizont her argumentieren, perpetuiert man die Kolonialität und macht die eigentlich nötige Debatte unmöglich. Man müsste nicht bloß über Mbembe reden, sondern mit ihm (und anderen), anstatt seine Beteiligung an Diskursvoraussetzungen zu knüpfen, die das zu Erweisende schon voraussetzen.

Wenn Kritiker den Antisemitismusvorwurf an Mbembe für offensichtlich berechtigt, den Rassismusvorwurf an sie für offensichtlich unbegründet halten, könnten sie nicht gerade auf dieser Grundlage verstehen, warum es für andere genau andersherum sein könnte? Der Antisemitismusvorwurf absurd, der Rassismusvorwurf offensichtlich richtig? Und wäre eine solche Erkenntnis nicht gerade eine gute Grundlage für eine wirklich offene Diskussion mit dem Ziel gegenseitigen Verständnisses anstatt gegenseitiger Anklagen?

Mbembe mutmaßt, er werde in Deutschland deshalb nicht gehört, weil er schwarz ist. Eher wohl wird er nicht gehört, weil wir ihn nicht von Alexander Gauland unterscheiden können oder wollen. Es ist bezeichnend, wenn die Mbembe-Debatte mit dem Historikerstreit von 1986 verbunden wird, als bestünde kein Unterschied zwischen dem Versuch des Deutschen Ernst Nolte, die deutsche Verantwortung zu relativieren, und dem Versuch des Afrikaners Mbembe, den Holocaust in eine umfassendere Verantwortung einzuordnen. So leicht entlässt uns indes die postkoloniale Theorie nicht aus der Verantwortung für unsere Vergangenheit, und so leicht sollten wir uns ihre Ablehnung auch nicht machen. Wenn unsere deutsche Identität es uns unmöglich macht, den Dialog mit der postkolonialen Theorie zu führen, müssen wir uns fragen, ob wir die Lehre aus dem Holocaust wirklich gezogen haben.

 


Zu den Forschungsthemen von Institutsdirektor Ralf Michaels zählt die Dekoloniale Rechtsvergleichung. An dem langfristig angelegten kooperativen Forschungsprojekt arbeitet er gemeinsam mit Lena Salaymeh (Assoc. Prof. Tel Aviv Law und wissenschaftliche Referentin am Institut).

 


Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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