Dennis Solomon (Universität Passau): Der Auslandsbezug im Internationalen Privatrecht und im Internationalen Zivilverfahrensrecht: same same, but different?
Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht
- Datum: 12.11.2024
- Uhrzeit: 11:00
- Ort: Online-Veranstaltung
Zum Referenten:
Prof.
Dr. Dr. h.c. Dennis Solomon, LL.M. (Berkeley), ist Inhaber des
Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und
Rechtsvergleichung an der Universität Passau und Geschäftsführender
Direktor des dortigen Instituts für internationales und ausländisches
Recht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Internationalen Privat-
und Verfahrensrecht, einschließlich des internationalen
Schiedsverfahrensrechts. Gegenwärtig arbeitet er an einer Kommentierung
des Allgemeinen Teils des IPR und des IPR der natürlichen Personen und
der Rechtsgeschäfte.
Zum Thema:
Das
Erfordernis eines Auslandsbezugs für das Eingreifen
kollisionsrechtlicher oder international-verfahrensrechtlicher
Regelungen ist ein altbekannter Vertrauter. Während seine Relevanz als
Anknüpfungspunkt für den („räumlichen“) Anwendungsbereich insbesondere
kollisionsrechtlicher Rechtsakte gemeinhin als marginal erachtet wird,
erlangt er jedenfalls für das Eingreifen und die Funktionsweise
konkreter Regelungen im Einzelfall auch praktische Bedeutung. So war im
Kollisionsrecht die Regelung des Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO in neuerer Zeit
Gegenstand bemerkenswerter Entscheidungen in England (Dexia Crediop
S.P.A. v. Comune di Prato, [2017] EWCA Civ 428) wie in Deutschland (BGH,
29.11.2023 – VIII ZR 7/23). Hierzu gesellte sich jüngst auf
verfahrensrechtlicher Seite die Entscheidung des EuGH in Sachen Inkreal
./. Dúha Reality (EuGH, 8.2.2024 – Rs. C-566/22). Dies soll zum Anlass
genommen werden, die Bedeutung des Auslandsbezugs einer differenzierten
Betrachtung zu unterziehen, wobei auch die Perspektive des
internationalen Schiedsverfahrensrechts einbezogen wird.
Zur Vortragsreihe:
Die
Veranstaltungsreihe „Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht“
wird von Ralf Michaels und Philipp Kronier organisiert.
Gastreferent*innen und Mitarbeiter*innen des Instituts stellen hier ihre
Arbeit zu aktuellen Forschungsfragen und Entwicklungen im
Internationalen Privatrecht zur Diskussion. Die Workshops richten sich
an Wissenschaftler*innen, die zum Internationalen Privatrecht forschen
und sind gleichzeitig offen für alle Interessierten aus dem akademischen
Kontext (Doktorand*innen und Student*innen eingeschlossen).