Wolfgang Hau (Ludwig-Maximilians-Universität München): Europäisches Gerichtsverfassungsrecht in Zivil- und Handelssachen – ein Werkstattbericht

Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht

  • Datum: 04.04.2023
  • Uhrzeit: 11:00
  • Ort: Online-Veranstaltung
Zum Referenten:
Wolfgang Hau ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und deutsches, internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und im zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht München (dort befasst mit Versicherungsvertragsrecht sowie der Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen).

Zum Thema:
„Die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Rechtspflege gehört zu den Sachbereichen, die im föderalen Verbund der Europäischen Union grundsätzlich den Mitgliedstaaten zugeordnet sind. Die Mitgliedstaaten sind zwar aus dem Gemeinschaftsrecht verpflichtet, einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz zu gewähren, der durch nationale Rechtsvorschriften nicht beeinträchtigt werden darf (…). Diese Rechtslage lässt die mitgliedstaatliche Zuständigkeit für die Organisation des Gerichtswesens sowie seine Personal- und Finanzausstattung jedoch unberührt.“ – Die Frage, wie treffend dieses Diktum des Bundesverfassungsgerichts in seinem Lissabon-Urteil von 2009 das heute geltende Recht beschreibt, stellt sich nicht erst im Lichte der neueren EuGH-Judikatur zur richterlichen Unabhängigkeit in Polen. Auch jenseits dieser spektakulären Fälle gilt es zu klären, in welchem Maße sich dem Primär- und Sekundärrecht, ungeachtet der herkömmlichen „Procedural Autonomy“-Rhetorik, längst etliche Vorgaben für das mitgliedstaatliche Gerichtsverfassungsrecht entnehmen lassen und zudem bedenkenswertes Soft Law vorhanden ist. Das Referat berichtet anhand einiger Beispiele aus der Werkstatt eines informellen internationalen Forschungsteams, das sich mit den Konturen des „Europäischen Gerichtsverfassungsrechts in Zivil- und Handelssachen“ beschäftigt.

Zur Vortragsreihe:
Die Veranstaltungsreihe „Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht“ wird von Ralf Michaels und Michael Cremer organisiert. Gastreferent*innen und Mitarbeiter*innen des Instituts stellen hier ihre Arbeit zu aktuellen Forschungsfragen und Entwicklungen im Internationalen Privatrecht zur Diskussion. Die Workshops richten sich an Wissenschaftler*innen, die zum Internationalen Privatrecht forschen und sind gleichzeitig offen für alle Interessierten aus dem akademischen Kontext (Doktorand*innen und Student*innen eingeschlossen).
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