Matthias Veicht (LMU München): Rechtsrezeption in China seit 1900: Die Genese des Kaufrechts aus rechtsvergleichend-historischer Perspektive

Hamburger Vorträge zum chinesischen Recht

  • Datum: 27.09.2021
  • Uhrzeit: 17:00

Zum Referenten:

Herr Matthias Veicht studierte in München Jura und Sinologie. Im Anschluss hieran absolvierte er ein chinesischsprachiges LL.M.-Studium an der National Cheng Kung University in Taiwan. Aus dieser Zeit stammt sein Interesse für das chinesische Recht. Seit 2018 ist er Doktorand an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo er rechtsvergleichende Forschung betreibt.

Über das Thema:

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte in der Qing-Dynastie eine Rezeption kontinentaleuropäischen, insbesondere deutschen Zivilrechts ein, die in der Republik China in den Erlass des ersten chinesischen Zivilgesetzbuchs (1929 – 1930) mündete. Diese Vorgänge können rückblickend als „erste Rezeption“ bezeichnet werden. Mit Gründung der VR China im Jahr 1949 wurde das Zivilgesetzbuch außer Kraft gesetzt, lediglich in Taiwan galt es fort. Betreffend die weitere Entwicklung stellt der Referent die These auf, dass mit Blick auf Taiwan eine „fortlaufende Rezeption“ deutschen Rechts zu beobachten ist, während in Festlandchina erst seit ca. 1978 eine „erneute Rezeption“ ausländischer Rechtsvorbilder stattfindet. Der Vortrag befasst sich mit den Gründen und dem Ablauf der einzelnen Rezeptionsvorgänge. Vor diesem historischen Hintergrund wird exemplarisch die Entwicklung des chinesischen Kaufrechts im 20. Jahrhundert in den Blick genommen. Dabei werden die zahlreichen Ähnlichkeiten zum deutschen Recht herausgearbeitet, aber auch auf wichtige Unterschiede wird eingegangen. Berücksichtigt wird zudem das jüngst in Kraft getretene Zivilgesetzbuch der VR China, das als Schlusspunkt eines langen Jahrhunderts der Rechtsrezeption angesehen werden kann.

Hamburger Vorträge zum chinesischen Recht:

Im Rahmen der „Hamburger Vorträge zum chinesischen Recht“ geben seit 2002 eine Reihe von Gastvorträgen herausragender Rechtswissenschaftler und Rechtspraktiker, die sich zu Forschungszwecken am Institut in Hamburg aufhalten, Einblick in Rechtsgebiete, die derzeit in der Volksrepublik China im Aufbau sind und daher auch international eine große Beachtung finden.


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