Hans-Günther Herrmann: Die nationale und internationale Rechtslage Hongkongs

Hamburger Vorträge zum chinesischen Recht

  • Datum: 13.01.2020
  • Uhrzeit: 17:00

Zum Referenten:

Hans-Günther Herrmann ist Rechtsanwalt in Hongkong. Nach Jura-und Sinologiestudium in Bonn und Paris hat er in Frankreich und Kalifornien die Anwaltszulassung erworben. Er istseit 1998 als Wirtschaftsanwalt in britischen und amerikanischen Kanzleien in Hongkong tätig, mit Schwerpunkten in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Private Equity und Verträgen in der Technologie-, Medien-und Telekommunikationsbranche.

Über das Thema:

Hongkong genießt dem Basic Law zufolge einen „hohen Grad der Autonomie“. Der Fortbestand des kapitalistischen Wirtschaftssystems, der auf dem englischen Recht basierenden Rechtordnung und einer unabhängigen Justiz ist bis ins Jahr 2047 ausdrücklich garantiert. Allerdings stellen externe Entwicklungen dieFähigkeit Hongkongs, seine Zukunft rechtlich selbständig zu gestalten, in Frage: Erstens könnte Hongkong in den Handelsstreit zwischen den USA und China hineingezogen werden, unter anderem durch den "Hong Kong Human Rights and Democracy Act", der derzeit das Gesetzgebungsverfahren im US-Kongress durchläuft. Bisher war nicht kontrovers, dass Hongkong eigenständiges Mitglied internationaler Konventionen u.a. im Bereich des internationalen Handels ist und neuen Abkommen beitreten kann. Dies könnte sich in Zukunft ändern. Zweitens stellt die zunehmende wirtschaftliche Integration Hongkongs in die chinesische Wirtschaft in Frage, inwieweit Hongkonger Rechtsnormen in Zukunft umgesetzt werden können. Angesichts der Planung für das „Greater Bay Area“ in Südchina zeichnen sich mehrere problematische Berührungspunkte ab. Zugleich sehen diese Pläne aber auch vor, Hongkongs Rolle als internationalerFinanzplatz und Zentrum der Schiedsgerichtsbarkeit auszubauen. In ausgewählten Bereichen könnte die Anerkennung des Hongkonger Rechts dadurch gestärkt werden.

Hamburger Vorträge zum chinesischen Recht:

Im Rahmen der „Hamburger Vorträge zum chinesischen Recht“ geben seit 2002 eine Reihe von Gastvorträgen herausragender Rechtswissenschaftler und Rechtspraktiker, die sich zu Forschungszwecken am Institut in Hamburg aufhalten, Einblick in Rechtsgebiete, die derzeit in der Volksrepublik China im Aufbau sind und daher auch international eine große Beachtung finden.


Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Gäste des Instituts und die interessierten Mitglieder benachbarter juristischer Fakultäten sind herzlich eingeladen.

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