Geschichte des Instituts

Geschichte des Instituts

Das Institut wurde 1926 in Berlin gegründet. Erster Institutsdirektor war Ernst Rabel (1874-1955), der als wissenschaftlicher Wegbereiter der Rechtsvergleichung gilt. Unter seiner Leitung gewann das Institut rasch an Einfluss. Gezwungen durch die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges wurde das Institut, samt seiner umfangreichen Bibliothek, nach Tübingen evakuiert. 1949 wurde das Institut Teil der Max-Planck-Gesellschaft, 1956 siedelte es schließlich nach Hamburg über.

Das Institut wurde 1926 unter Beteiligung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften in Berlin gegründet und ging 1938 in deren alleinige Trägerschaft über. Seine wesentlichen Ziele waren zunächst, zur Abwicklung der privatrechtlichen Folgen des 1. Weltkriegs beizutragen, den internationalen Wirtschaftsverkehr durch Informationen über ausländisches Recht zu unterstützen und die deutsche Rechtswissenschaft für den Dialog mit dem Ausland zu öffnen.

Erster Institutsdirektor war Ernst Rabel (1874-1955), der als wissenschaftlicher Wegbereiter der Rechtsvergleichung gilt. Unter seiner Leitung gewann das Institut rasch Einfluss, vor allem durch rege Gutachtentätigkeit für Gerichte, Unternehmen, Verbände und staatliche Stellen sowie durch die wissenschaftliche Beratung des Gesetzgebers. Viele Institutsmitarbeiter, wie etwa Ernst von Caemmerer, Konrad Duden und Max Rheinstein bekleideten später Lehrstühle im In- und Ausland.

Die Herrschaft des Nationalsozialismus hat in der Institutsgeschichte deutliche Spuren hinterlassen. Ab 1933 mussten mehrere Mitarbeiter aufgrund der Nürnberger Rassengesetze das Institut verlassen oder kehrten – wie Max Rheinstein – von einem Auslandsaufenthalt nicht mehr zurück. 1937 wurde Ernst Rabel zur Niederlegung seines Amtes gezwungen. Er emigrierte 1939 in die USA. Unter der Leitung seines Nachfolgers Ernst Heymann, Direktor von 1937 bis 1946, blieb das Institut von direkten politischen Eingriffen verschont. Neben der Forschungsarbeit wurde die Berichterstattung über ausländische Rechtsordnungen und die Gutachtentätigkeit fortgesetzt. In diesem Rahmen wurde auch über das Recht in den von Deutschland besetzten Ländern berichtet, und es wurden Gutachten im Auftrag von Staats- und Parteistellen erstellt.

Durch die 1944 erfolgte Evakuierung des Instituts von Berlin nach Tübingen gelang es, die umfangreiche Bibliothek vor den Kriegsauswirkungen zu retten. 1956 übersiedelte das Institut – seit 1949 Teil der Max-Planck-Gesellschaft – nach Hamburg. Hans Dölle führte es von 1946 bis 1963, gefolgt von Konrad Zweigert, der bis 1979 Direktor war. In diese Periode fällt der Aufbau nationaler und internationaler Forschungsstrukturen auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung.

In der Nachfolge Konrad Zweigerts übernahm erstmals ein Kollegium die Leitung des Instituts. Die Direktoren Ulrich Drobnig (bis 1997), Hein Kötz (bis 2000) und Ernst-Joachim Mestmäcker (bis 1994) machten das ausländische und internationale Wirtschaftsrecht zu einem weiteren Forschungsschwerpunkt. Klaus J. Hopt (bis 2008) setzte mit den Materien Handels-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht neue Akzente. Jürgen Basedow (bis 2017) machte mit seiner Forschung und mit vielfältigen Initiativen das Institut zu einem weltweit ausstrahlenden Zentrum für internationales Privatrecht. Mit der von ihm verfolgten historisch-rechtsvergleichenden Methode leistete Reinhard Zimmermann (bis 2022) einen bedeutenden Beitrag zur Europäisierung der Rechtswissenschaften. Derzeit bilden Holger Fleischer (seit 2009), Ralf Michaels (seit 2019) und Anne Röthel (seit 2024) das Direktorium des Instituts.

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