Karl Bünger – Pionier der Rechtsforschung zu China

15. September 2026

Bereits seit seiner Gründung unter dem Dach der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft unterhält das Institut Länderreferate, die ausgewählten Rechtsordnungen gewidmet sind. Einer der ersten Länderreferenten war Karl Bünger, der 1934 in den Dienst des Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht trat, um das chinesische Zivil- und Handelsrecht zu erforschen. Er wurde zu einem Pionier der Forschung und Lehre zum chinesischen Recht.

Karl Bünger (1903-1997) promovierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Sinologie 1931 in Berlin mit einer rechtsvergleichenden Arbeit und wurde 1934 Referent für chinesisches Recht am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Gleichzeitig war er auch für das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht tätig.

Heute leitet der Rechtswissenschaftler und Sinologe Knut Benjamin Pißler das von ihm aufgebaute Kompetenzzentrum China und Korea am Institut. Er nimmt das Jubiläumsjahr zum Anlass, Rückschau auf das wissenschaftliche Vermächtnis Karl Büngers zu halten. Dazu lud er Peter Seidel, ehemaliger deutscher Generalkonsul in Straßburg und Ho Chi Minh Stadt, der 1983 als Büngers letzter Doktorand promovierte, sowie Kerstin Storm, Professorin für Sinologie und Direktorin des Instituts für Sinologie und Ostasienkunde an der Universität Münster, die zur Biografie Büngers forscht, zu einem Gespräch ans Institut ein. „Das Treffen eines Zeitzeugen, der Karl Bünger noch kennengelernt hat, mit Büngers Biografin zeigt, wie wichtig persönliche Begegnungen für die Wissenschaftsgeschichte sind“, sagt Pißler. „Ein glücklicher Zufall wollte es, dass wir diesen Austausch in unserem Jubiläumsjahr am Institut organisieren konnten.“

Büngers Fächerkombination und konsequent interdisziplinäre Ausrichtung machten ihn zu einem außergewöhnlichen Wissenschaftler, der als Grenzgänger zwischen den Disziplinen hohe Anerkennung erhielt. Sein facettenreicher Werdegang zeugt jedoch auch von manchen Hürden, mit denen er aufgrund seiner nicht eindeutigen fachlichen Zuordnung konfrontiert war. 1937 ließ er sich von beiden Kaiser-Wilhelm-Instituten beurlauben, um für längere Zeit nach China zu gehen. Dort war er unter anderem Rechtsberater an der Botschaft des Deutschen Reiches in Nanjing sowie Professor für europäisches Recht in Shanghai. Nach seiner Rückkehr 1947 war Bünger, der Mitglied der NSDAP und der SA gewesen war, einige Zeit in Ludwigsburg interniert. 1951 habilitierte er sich in Tübingen im Fach Sinologie und wurde Professor in Freiburg. 1960 nahm er eine längere Tätigkeit im Auswärtigen Dienst auf, wurde Botschafter in Seoul und anschließend Generalkonsul in Hongkong. Während dieser Zeit forschte und publizierte er weiterhin. 1969 wurde er zum Honorarprofessor für Sinologie in Bonn sowie 1970 in Tübingen ernannt.






Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Marlena Staak

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