Künstliche Intelligenz als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft

5. Juni 2026

Immer häufiger berichten Wirtschaftsmedien von Unternehmen im Ausland, die KI-Systeme für Leitungspositionen einsetzen. Karl Döding, wissenschaftlicher Referent am Institut, geht in seiner Dissertation der Frage nach, ob und wie sich das deutsche Aktienrecht verändern müsste, wenn die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch ein KI-System ausgeübt werden könnte.

Der rasante Fortschritt der aktuellen Entwicklung lässt erwarten, dass es in absehbarer Zeit KI-Systeme geben wird, die nicht nur Ausführungs- sondern Entscheidungsorgane sein können. Als KI-Vorstandsmitglieder hätten sie Weisungsbefugnis über die im Unternehmen beschäftigten Menschen. Von ihrer technologischen Qualität hinge ab, ob das Unternehmen Schiffbruch erleidet oder seine Ziele erreicht. Für den Einsatz von KI-Vorständen in Aktiengesellschaften fehlen derzeit in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen, denn das deutsche Aktienrecht schreibt vor, dass nur ein Mensch zum AG-Vorstandsmitglied bestellt werden kann. Eine Öffnung von Leitungspositionen gegenüber KI-Systemen in anderen Rechtsordnungen würde im internationalen Regulierungswettbewerb aber einen Anpassungsdruck auf das hiesige Gesellschaftsrecht erzeugen.

Für einen intelligenten Agenten, der als Vorstandsmitglied eingesetzt wird und daher Leitungsaufgaben erfüllt, verwendet Döding einen eigenen Begriff: Leitungsagent. Im Sinne einer vorausschauenden Rechtswissenschaft untersucht er die sich stellenden Regelungsherausforderungen entlang der wesentlichen Konfliktlinien des Aktienrechts. Es sind dies der Prinzipal-Agenten-Konflikt zwischen Vorstand und Aktionären, der Binnenkonflikt zwischen Mehrheits- und Minderheitsaktionären sowie der Konflikt zwischen Aktionären und außenstehenden Dritten sowie der Allgemeinheit.

Döding weist nach, dass der Technologieeinsatz den Prinzipal-Agenten-Konflikt zwischen Vorstandsmitgliedern und Aktionären nicht lösen wird. Vielmehr tritt an die Stelle des klassischen ein technologiespezifischer Prinzipal-Agenten-Konflikt. Dasselbe gilt für den Konflikt zwischen Mehrheits- und Minderheitsaktionären. Wird der Leitungsagent zum "Spielball" des Mehrheitsaktionärs, erreicht der Konflikt eine neue Dimension, für die das derzeitige Konzernrecht nicht gerüstet ist. Bei der Wahrung von Stakeholderinteressen stellen sich Fragen über die Zuordnung von Fehlfunktionsrisiken sowie die Auswahl von Zielen und Zielparametern. Daran anknüpfend schließt Döding seine Abhandlung mit Überlegungen zur aktienrechtlichen Verhaltenssteuerung und stellt fest, dass die herkömmlichen Steuerungsmechanismen zur Beeinflussung von KI-Entscheidungen ungeeignet sind. Als Anknüpfungspunkt für gesetzgeberische Steuerungsimpulse rückt stattdessen der Entwicklungs- und Trainingsprozess in den Mittelpunkt, der für alle Interessengruppen von Bedeutung sein wird.

Dr. Karl Döding studierte Rechtswissenschaft an der Universität Münster, wo er währenddessen an der Forschungsstelle für Versicherungswesen tätig war. Für seine Dissertation erhielt er ein Promotionsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung. Darüber hinaus wurde er mit dem Dissertationspreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster und dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet.

Karl Döding, Künstliche Intelligenz als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft (Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht, 268), Universität Münster 2025, Carl Heymanns Verlag, Köln 2026, Doktorarbeit, XIV + 381 S.






Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Bastian Kurzynsky

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