Denise Wiedemann von der Bucerius Law School habilitiert
Denise Wiedemann, wissenschaftliche Referentin und Leiterin des Kompetenzzentrums Lateinamerika am Institut, ist im Herbsttrimester 2025 von der Bucerius Law School habilitiert worden. Damit wurde ihr die Lehrbefugnis für die Rechtsgebiete Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung verliehen.
In ihrer Habilitationsschrift befasst sich Denise Wiedemann mit individuellen und sozialen Bedeutungen des Wohnens und deren Reflexionen im Erb- und Ehegüterrecht. Sie verknüpft Einsichten der Sozialgeschichte und der Sozialpsychologie zum Bedeutungswandel des Wohnens mit Portraits ausländischer Rechtsentwicklung und kontrastiert sie mit dogmatischen Weichenstellungen des deutschen Rechts. Methodisch zeigt sie dabei, wie außerrechtliches Wissen nicht nur vordergründig in rechtspolitische Folgerungen übersetzt oder von rechtsvergleichenden Beobachtungen flankiert werden kann, sondern zu tiefergehenden Fragen an die rechtsdogmatischen Strukturen und ihre Trieb- oder Beharrungskräfte leitet. Entsprechend liegen auch die Ergebnisse ihrer Forschung auf mehreren Ebenen. Die stärkere Betonung von individuellen gegenüber kollektiven Wohnerfahrungen in den Rezeptionsprozessen zwischen Sozialpsychologie und rechtspolitischer Umsetzungen hat dazu beigetragen, dass der Wohnung im deutschen Erb- und Familienrecht (zunächst) keine besondere Bedeutung beigemessen wurde. In dogmatischer Hinsicht rekonstruiert Denise Wiedemann den Grundsatz der Gleichbehandlung des Vermögens, von dem sowohl erb- und familienrechtliche Zuweisungen als auch Verteilungen geleitet sind.
Priv.-Doz. Dr. Denise Wiedemann studierte Rechtswissenschaften in Leipzig, Rechtsvergleichung und Europarecht in Lissabon sowie Rechtspflege in Meißen. Ihr anschließendes Promotionsstudium führte sie als Gastwissenschaftlerin an das Centre de recherche de droit international der Université Panthéon Assas (Paris II). Für ihre 2017 veröffentlichte Dissertation zum Kollisionsrecht der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung wurde sie mit der Otto-Hahn-Medaille und dem Promotionspreis der Dr. Feldbausch-Stiftung ausgezeichnet. Seit 2015 ist sie am Institut tätig und übernahm 2017 die Leitung des Kompetenzzentrums Lateinamerika. Nach Stationen in Brasília und New York schloss sie 2018 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Während ihrer Zeit als Referentin unterrichtete sie als Lehrbeauftragte an der Bucerius Law School sowie an den Universitäten Leipzig und Hamburg. Unter anderem war sie zudem Gastforscherin und -dozentin am Nordic Center for Comparative and International Family Law (NORFAM) der Aalborg Universitet (Sommersemester 2024) und am Cambridge Family Law Centre der University of Cambridge (Michaelmas term 2022). Im Wintersemester 2024/25 und im Sommersemester 2025 vertrat sie die Professur für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht an der Universität Leipzig. Derzeit lehrt sie Internationales Privatrecht als Gastdozentin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
