Promotionspreis der Bucerius Law School für Andreas Humm

4. November 2022

Andreas Humm, ehemaliger wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, ist am 23. September 2022 für seine soeben erschienene Dissertation mit dem Promotionspreis der Bucerius Law School ausgezeichnet worden.

In seiner erbrechtlich-rechtsvergleichenden Arbeit mit dem Titel „Testierfreiheit und Werteordnung – Eine rechtsvergleichende Untersuchung anstößiger letztwilliger Verfügungen in Deutschland, England und Südafrika“ untersucht Humm, wann eine Rechtsordnung dem letzten Willen eines Erblassers unter Berufung auf Sitte, Moral oder grundlegende Wertvorstellungen die Anerkennung versagt. Dabei analysiert er, welche Faktoren dafür verantwortlich sind, dass die deutsche, englische und südafrikanische Rechtsordnung einen unterschiedlichen Umgang mit ähnlichen Fallkonstellationen pflegen, und unterzieht sodann die Ansichten und Standpunkte zur Sittenwidrigkeit letztwilliger Verfügungen im geltenden deutschen Recht einer kritischen Würdigung.

Seit 2017 vergibt die Bucerius Law School jährlich einen Promotionspreis für die beste Dissertation. Der Preis wird von der Kanzlei Noerr gestiftet. In seiner Laudatio betonte Prof. Dr. Christian Bumke, der Preisträger habe insbesondere mit Blick auf die Untersuchung diskriminierender letztwilliger Verfügungen thematisches Neuland betreten. Gerade der Rechtsvergleich mit Südafrika diene an dieser Stelle dazu, das Selbstverständliche aufzubrechen. Der Preisträger erschließe hier erstmals das in den letzten Jahren anwachsende allgemeine Forschungsgespräch über rechtlichen Diskriminierungsschutz für das Erbrecht.

Dr. Andreas Humm studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und an der University of Cape Town. Die Dissertation entstand während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Institut. Forschungsaufenthalte führten ihn an die Stellenbosch University sowie an die University of Oxford. 2021 wurde er von der Bucerius Law School promoviert.

Andreas Humm, Testierfreiheit und Werteordnung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung anstößiger letztwilliger Verfügungen in Deutschland, England und Südafrika (Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 490), Bucerius Law School Hamburg 2021, Mohr Siebeck, Tübingen 2022, Doktorarbeit, XXX + 497 S.





Portrait Andreas Humm: privat
Foto Preisverleihung: © Bucerius Law School / Kerstin Rose

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