Sorgerecht und Kindeswohl

Sorgerecht und Kindeswohl

(Projektzeitraum: 2014-2016)

Mitarbeiter*innen der Forschungsgruppe 2014-2016: Nadjma Yassari (Leitung), Imen Gallala-Arndt (Postdoc), Lena-Maria Möller (Postdoc), Tess Chemnitzer (Arabistik-Fachfrau).

Gesetzliche Sorgerechtsregelungen in den islamischen Ländern haben sich lange an den klassischen islamrechtlichen Regelungen orientiert. Im Vordergrund standen dabei pauschalisierte Annahmen über das Kindeswohl, die in Altersstufen und nach Geschlecht der Eltern und der Kinder geordnet waren. Diese Regelungen sind ab den 1990er Jahren immer mehr zugunsten des Grundsatzes des Kindeswohles und/oder zugunsten der Mutter durch Verlängerung der ihr obliegenden Sorgerechtszeiträume angepasst worden.

Diese Entwicklungen hat die 2014 gegründete Max Planck Working Group on Child Law in Muslim Countries durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaterialien, den Ansichten aus dem juristischen und islamischen Schrifttum sowie durch eine Analyse der Rechtsprechung in ausgewählten islamischen Ländern nachgezeichnet. Zu diesem Zweck trafen sich die Wissenschaftler*innen im April 2015 zu einem Workshop in Rabat/Marokko.

Die Länderberichte und die Ergebnisse des Workshops wurden 2017 unter dem Titel „Parental Care and the Best Interests of the Child in Muslim Countries“ in englischer Sprache bei T.M.C. Asser Press publiziert.

original

Der Sammelband “Parental Care and the Best Interests of the Child in Muslim Countries” ist die erste Veröffentlichung, die eine rechtsvergleichende und länderübergreifende Analyse zum Sorgerecht in den islamischen Ländern bietet.
Nadjma Yassari, Lena-Maria Möller, Imen Gallala-Arndt (Hrsg.), Parental Care and the Best Interests of the Child in Muslim Countries, Asser Press, Den Haag 2017, XVIII + 353 S.
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