Die Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen im Erbrecht

27. Mai 2026

Erben und Schenken sind funktional weitgehend austauschbar. Bestimmte zu Lebzeiten erfolgte Zuwendungen sind im deutschen Recht jedoch erbrechtlichen Gleichbehandlungsansprüchen unterworfen. Dieses System steht zunehmend in der Kritik. In seiner Dissertation rekonstruiert Christoph Schoppe, ehemaliger wissenschaftlicher Assistent am Institut, die Ausgleichung nach § 2050 Abs. 1 BGB aus historischer, rechtsvergleichender und dogmatischer Perspektive.

Ob Vermögen in der Familie vererbt oder verschenkt wird, muss für die Beteiligten keinen großen Unterschied machen. Mit der Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen soll sichergestellt werden, dass der Nachlass unter den Abkömmlingen gerecht verteilt wird. Die historischen Grundlagen des Ausgleichungsrechts sind weitgehend in Vergessenheit geraten, was seine heutige Begründung erschwert. Rechtsvergleichend zeigt sich, dass auch England und die Schweiz mit ähnlichen Problemen konfrontiert waren, deren Lösungen jedoch weiterentwickelt wurden: Während im englischen Intestaterbrecht keine Ausgleichung mehr erfolgt, setzt die Schweiz auf eine weitreichende Ausgleichung. Diese Gegensätze werfen die Frage auf, welchen Weg das deutsche Recht künftig einschlagen soll. Dogmatisch steht der unklare Begriff der Ausstattung (§ 1624 Abs. 1 BGB) im Zentrum der Probleme. Seine unscharfen Konturen, die starke Abhängigkeit vom subjektiven Elternwillen und die unsichere Abgrenzung zu anderen Zuwendungen führen zu schwer vorhersehbaren Ergebnissen. Diese Unsicherheiten setzen sich im Erb- und Pflichtteilsrecht fort und machen die Ausgleichung praktisch wie normativ problematisch. Abschließend diskutiert Schoppe mögliche Reformoptionen de lege ferenda.

Dr. Christoph Schoppe, LL.M. (Chicago), studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School und an der University of Cambridge. Von 2016 bis 2023 war er wissenschaftlicher Assistent am Institut. 2020 absolvierte er einen Forschungsaufenthalt am Institute of European and Comparative Law an der University of Oxford. 2022 schloss er sein Masterstudium an der University of Chicago Law School ab. 2025 wurde er von der Bucerius Law School promoviert. Er ist Rechtsanwalt in Hamburg und Frankfurt am Main.

Christoph Schoppe, Die Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen im Erbrecht. Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtsdogmatik (Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 550), Bucerius Law School Hamburg 2025, Mohr Siebeck, Tübingen 2026, Doktorarbeit, XXIII + 313 S.






Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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