Qimu Wang (Universität Hamburg): Reform des chinesischen Gesellschaftsrechts - Abkehr vom Dualistischen Führungssystem?
Hamburger Vorträge zum chinesischen Recht
- Datum: 23.02.2026
- Uhrzeit: 17:00
- Ort: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Zum Referenten
Qimu Wang hat Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg studiert und sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg absolviert. Seit 2025 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht, Rechtsdialog mit Schwellenländern an der Universität Hamburg. In seiner Dissertation bei Prof. Dr. Hinrich Julius zum Thema „Alternativen zum gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsrat“ befasst er sich mit der Reformierung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes unter rechtsvergleichender Betrachtung.
Zum Thema
Das neugefasste Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China (seit dem 1. Juli 2024 in Kraft) sieht vor, dass Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung statt eines Aufsichtsrats einen Rechnungsprüfungsausschuss aufstellen können. Dieser Prüfungsausschuss soll als untergeordnetes Organ des Vorstandes die Aufgaben des Aufsichtsrates erfüllen. Der Vortrag befasst sich mit der Frage, ob hierin eine Abkehr vom dualistischen Führungssystem nach deutschem Vorbild zu sehen ist, und zeigt Gründe und Folgen dieser Änderung auf. Dabei werden die Vor- und Nachteile des chinesischen Modells herausgearbeitet und es wird rechtsvergleichend zum deutschen Modell Stellung genommen.
Zur Vortragsreihe
Im Rahmen der „Hamburger Vorträge zum chinesischen Recht“ geben seit 2002 eine Reihe von Gastvorträgen herausragender Rechtswissenschaftler und Rechtspraktiker, die sich zu Forschungszwecken am Institut in Hamburg aufhalten, Einblick in Rechtsgebiete, die derzeit in der Volksrepublik China im Aufbau sind und daher auch international eine große Beachtung finden.