FAQ

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wann startet die nächste Ausschreibungsrunde? Wie kann ich mich bewerben? Und benötige ich eine Krankenversicherung? Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier Antwort.

Fragen zum Stipendienprogramm

Wann startet die nächste Ausschreibungsrunde?

Ein zweiter Auswahlturnus für 2024 ist zurzeit nicht geplant.

Inwiefern muss meine Forschungsarbeit einen Bezug zum Institut haben?

Ihr Forschungsprojekt muss einen Bezug zu den allgemeinen Forschungsschwerpunkten des Instituts haben. Bitte benennen Sie diesen in Ihrer Bewerbung sowie ggf. Wissenschaftler*innen unseres Instituts, mit denen Sie sich über Ihr Thema austauschen möchten. Ein allgemeines Interesse am Institut und seiner Bibliothek ist nicht ausreichend für die Bewilligung eines Antrages.

Welche Forschungsschwerpunkte gibt es?

Einen generellen Überblick über Forschungsschwerpunkte des Instituts finden Sie hier.


Für die aktuelle Ausschreibungsrunde weisen wir darauf hin, dass derzeit unter anderem zu den folgenden Themen am Institut geforscht wird:

  • Internationales Privat- und Verfahrensrecht
  • Theorie und Geschichte des internationalen Privatrechts
  • Regulatorisches Kollisionsrecht
  • Internationales Privatrecht in Afrika
  • Erbkollisionsrecht (insbesondere Europäische Erbrechtsverordnung)
  • Einheitsprivatrecht
  • Dekoloniale Rechtsvergleichung
  • Internationales Privatrecht und Geschlechterforschung
  • Vergleichende Methodenlehre
  • Europäisches Vertragsrecht, insbesondere Kaufrecht
  • Elektronischer Handel und digitaler Markt
  • Vergleichendes Erbrecht (Europa und andere Kontinente)
  • Personengesellschaftsrecht
  • Close corporations
  • Recht der Unternehmensbewertung
  • Mitteleuropäisches Privatrecht
  • Familien- und Erbrecht in der Türkei (IPR und Rechtsvergleichung)
  • Familien- und Erbrecht in islamischen Ländern
  • Verfahrensrecht in islamischen Ländern
  • Rechtsvergleich und IPR in islamischen Ländern
  • chinesische Zivilgesetzbuch, chinesisches Zivilprozessrecht
  • Japanisches Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Verfahrensrecht
  • Stellung der Rechtsvergleichung in Japan
  • Koreanisches Familienrecht

Ebenso sind aber Bewerbungen willkommen, die thematisch einem der anderen Forschungsschwerpunkte des Instituts zugehörig sind.

Bitte beachten Sie, dass insbesondere die Themen Geistiges Eigentum, Prozessrecht, Sozialrecht und Völkerrecht schwerpunktmäßig an anderen Max-Planck-Instituten erforscht werden. Weist Ihr Vorhaben Bezüge zu einem dieser Themenbereiche auf, sollten Sie daher gesondert begründen, warum Sie unser Institut für den geeigneten Forschungsort halten.

Wie verhalte ich mich, wenn ich neben dem Stipendium weitere Geldmittel erhalte?

Jede Art von Nebeneinkünften, die Sie von dritter Seite erhalten, muss der Institutsverwaltung angezeigt werden und wird ggf. vom Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft abgezogen.

Muss ich Deutsch sprechen können?

Deutschkenntnisse sind nicht Voraussetzung für die Bewilligung eines Stipendiums. Wir setzen jedoch entsprechende Deutsch-, Englisch- oder Französischkenntnisse voraus, damit eine Integration in die Gemeinschaft des Instituts möglich ist. Zudem müssen Sie über die für Ihr Forschungsvorhaben notwendigen Sprachkenntnisse verfügen oder erläutern, wie Sie sich aus anderssprachigen Quellen über die von Ihnen untersuchten Rechtsordnungen informieren wollen.


Fragen zur Bewerbung

Wer kann sich bewerben?

Als Bewerber*innen kommen folgende Personengruppen in Betracht:

  • Ausländische Doktorand*innen,
  • Ausländische Postdoktoranden,
  • Ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen mit eigenem Forschungsprofil, deren Promotion weniger als 12 Jahre zurückliegt, und die eine Position eines Assistant Professors oder Nachwuchsgruppenleiter(s)*in innehaben, bzw. mehrere Jahre selbstständige wissenschaftliche Arbeit nachweisen können
  • Ausländische W3-Professoren und Professorinnen bzw. Full Professors, Direktor oder Direktorin oder Institutsleitung

Wie bewerbe ich mich?

Bewerbungen werden ausschließlich über das Online-Portal eingereicht. Dieses öffnet für die jeweils aktuelle Bewerbungsrunde bis zum angegebenen Bewerbungsschluss. Nur in diesem Zeitraum kann eine Bewerbung eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.

Welche Unterlagen benötige ich?

Eine Aufstellung der benötigten Unterlagen finden Sie hier. Sie können sich hier auch eine Checkliste herunterladen, die Ihnen bei der Vorbereitung behilflich sein kann.

Wie reiche ich die Unterlagen ein?

Die Unterlagen reichen Sie über unser Online-Portal ein. Mehr Informationen finden Sie dazu hier.

Kann ich Empfehlungsschreiben per E-Mail senden lassen?

Ja. Empfehlungsschreiben laden Sie im Online-Portal hoch oder lassen Sie an senden. Eine Ausnahme gilt nur für versiegelte Empfehlungsschreiben, diese können durch die Gutachter*innen per Post an die Stipendienverwaltung gesandt werden. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass vollständige Bewerbungen per E-Mail nicht akzeptiert werden! Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bewerbungsfrist auch für per Post eingereichte versiegelte Empfehlungsschreiben gilt. Nachträglich eingegangene Empfehlungsschreiben können nicht akzeptiert werden.


Die postalischen Empfehlungsschreiben richten Sie oder Ihre Gutachter bitte an:

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Stipendienverwaltung

Mittelweg 187

20148 Hamburg

Deutschland

Kann ich im Falle einer Zusage auf jeden Fall im von mir angegebenen Wunschzeitraum kommen?

Wir tun unser Bestes, um Ihren Wunsch zu erfüllen. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Lesesaalplätzen können wir Ihnen im Falle einer Stipendienbewilligung allerdings nicht garantieren, dass wir Ihnen einen Arbeitsplatz zum gewünschten Zeitraum anbieten können.

Wann wird über meinen Antrag entschieden? Wie erfahre ich das Ergebnis?

Ca. 8–10 Wochen nach Ende der Ausschreibung werden Sie über die Entscheidung informiert. Diese wird den Antragsteller*innen zunächst per E-Mail, danach auch per Post mitgeteilt.


Sonstiges

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Fragen zum Stipendienprogramm und rund um die Reisevorbereitung und Ihren Aufenthalt am Institut beantwortet Frau Barbara Schröder: .

Benötige ich eine Krankenversicherung?

Ja. Gastwissenschaftler*innen sind nicht durch das Max-Planck-Institut versichert. Es wird empfohlen, entweder die Deckung der vorhandenen Versicherung zu erweitern oder eine spezielle Versicherung abzuschließen. Der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung ist spätestens bei Antritt des Stipendiums vorzulegen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Krankenversicherung, die Sie Sie bei Bewilligung zusammen mit Ihrem Stipendienbrief erhalten.

Hilfreiche Informationen zu Krankenversicherungen für ausländische Forscherinnen und Forscher finden Sie auf den Seiten von Euraxess.

Andere Versicherungen sind nicht verpflichtend. Je nach Dauer Ihres Aufenthalts und Ihrer persönlichen Situation kann es allerdings sinnvoll sein, zusätzlich zur Krankenversicherung auch eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung abzuschließen.

Kann mir das Institut bei der Beantragung eines Visums helfen?

Ja. Gern stellen wir Ihnen für die Beantragung eines Visums eine Aufnahmevereinbarung aus, dafür senden Sie eine E-Mail an: .

Muss ich mich in der Stadt Hamburg behördlich anmelden?

Ja. Wenn Sie planen, länger als 3 Monate in Hamburg zu wohnen, müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in Ihr neues Zuhause anmelden. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Welcome Portals der Stadt Hamburg.

Auch bei einem kürzeren Aufenthalt kann es sinnvoll sein, sich anzumelden, etwa um vor Ort ein Konto zu eröffnen.

Wo finde ich weitere Informationen zur Reisevorbereitung?

Weitere Informationen zu Ihrer Reisevorbereitung finden Sie auf den Seiten des Welcome Centers.

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