Vorstellung der "Hamburger Leitlinien zur Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren"
- Datum: 09.10.2023
- Uhrzeit: 16:00
- Ort: Hanseatisches Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg (Plenarsaal)
Die Aufgabe des Gerichts, das Recht auf den gegebenen Sachverhalt anzuwenden, umfasst auch ausländisches Recht, soweit dieses relevant wird. Doch muss das ausländische Recht vor der Anwendung regelmäßig erst ermittelt werden. Dazu kann das Gericht auf verschiedene Hilfsmittel zurückgreifen, darunter das Sachverständigengutachten. Hierbei stellt sich eine ganze Reihe rechtlicher und praktischer Probleme, die weder gesetzlich noch richterrechtlich voll gelöst sind oder gelöst werden können.
Die „Hamburger Leitlinien zur Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren“ wollen allen Beteiligten – insbesondere Gerichten, Sachverständigen und Parteien – dabei helfen, den Umgang mit ausländischem Recht rechtskonform, transparent und effizient zu gestalten. Die „Leitlinien“ wurden am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht entworfen und dort nach intensivem Austausch mit externen Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen finalisiert. Inhaltlich beruhen sie auf praktischen Erfahrungen aller beteiligten Akteure, vor allem der Gerichte sowie der Institute, die regelmäßig Gutachten erstellen. Zugleich bilden sie die Vorgaben ab, die aus Gesetz und Rechtsprechung folgen, insbesondere der Rechtsprechung des BGH.
Die „Hamburger Leitlinien zur Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts in deutschen Verfahren“ wollen allen Beteiligten – insbesondere Gerichten, Sachverständigen und Parteien – dabei helfen, den Umgang mit ausländischem Recht rechtskonform, transparent und effizient zu gestalten. Die „Leitlinien“ wurden am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht entworfen und dort nach intensivem Austausch mit externen Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen finalisiert. Inhaltlich beruhen sie auf praktischen Erfahrungen aller beteiligten Akteure, vor allem der Gerichte sowie der Institute, die regelmäßig Gutachten erstellen. Zugleich bilden sie die Vorgaben ab, die aus Gesetz und Rechtsprechung folgen, insbesondere der Rechtsprechung des BGH.