Kompetenzzentrum Afrika

Das Kompetenzzentrum Afrika wurde im Jahr 2026 gegründet. In seiner Forschung widmet es sich dem Bodenrecht, dem Eigentumsrecht und dem Wirtschaftsrecht in verschiedenen regionalen Institutionen und verfolgt dabei einen transdisziplinären Ansatz in Bezug auf die soziologisch-rechtliche Zukunft Afrikas und seine Beziehungen zum Rest der Welt.

Der Forschungsschwerpunkt liegt auf der Dokumentation, Bewertung, Umdeutung und Interpretation verschiedener Zukunftsszenarien in Afrika im Hinblick auf die Realität der täglichen Wertschöpfung, zum Beispiel durch die Dokumentation des Gewohnheitsrechts im Bereich des Grundbesitzes sowie der Informalität als eigenständigem Raum der Legalität.
Darüber hinaus erstellt das Kompetenzzentrum Gutachten für deutsche Gerichte zu Fragen des afrikanischen Eigentums- und Familienrechts.


Forschung zum Recht in Afrika

Forschungsthemen

Das Zentrum forscht zur Pluralität der Wertschöpfungssysteme in Afrika – von Wertpapieren bis zu Eigentumsrechten. In seinen Publikationen und Kooperationen betont es die Bedeutung der Entwicklung und Analyse von Rechtsvorschriften, die von den wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Realitäten Afrikas ausgehen und nicht (ausschließlich) von denen des Westens. Darüber hinaus legen die Wissenschaftler*innen den Fokus auf die Analyse der in einem Rechtssystem verankerten Erinnerungen, wie beispielsweise Gewohnheitsrecht und staatliches Recht.

Das Kompetenzzentrum ist offen für die Zusammenarbeit mit in Afrika ansässigen Forscher*innen sowie mit afrikanischen Wissenschaftler*innen, die sich für alternative Lesarten des Rechts in Afrika interessieren.



Forschungsprojekte

Das afrikanische Privatrecht wird oftmals dafür kritisiert, dass es entweder internationalen Wirtschaftsinteressen dient oder die Regulierung der Binnenmärkte vernachlässigt. Dieses Projekt befasst sich mit einem grundlegenderen Problem: Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen spiegeln nicht angemessen wider, wie Wertschöpfung innerhalb der realen Wirtschaft Afrikas (die zu über 90 Prozent „informell” ist) erzeugt, ausgetauscht und geschützt wird. mehr
Warum besteht das Gewohnheitsrecht in der afrikanischen Landverwaltung fort? In diesem Projekt wird die Hypothese überprüft, dass das Gewohnheitsrecht nicht deshalb fortbesteht, weil die Staaten schwach sind, sondern weil es in den rechtlichen Erinnerungen der Menschen verankert bleibt. mehr
Globale Entwicklungsinstitutionen betrachten die Zukunft häufig als universellen Verpflichtungshorizont und schreiben Gemeinschaften vor, welche Ziele sie anstreben sollten. Marginalisierte Gemeinschaften hingegen mobilisieren die Zukunft unter ganz anderen Vorzeichen: von der Durchsetzung politischer Handlungsfähigkeit („Es gibt indigene Bevölkerungsgruppen in der Zukunft“) bis hin zur Rückeroberung wirtschaftlicher Narrative („Afrika ist die Zukunft“). In diesem Projekt werden die konzeptionellen Grundlagen und methodischen Implikationen dieser konkurrierenden Zukunftsvisionen untersucht. mehr


Veranstaltungen

Decolonial Comparative Law and the Informal/Formal Economy
Workshop 5.-6. Mai 2027
Epupa School 10.-12. Mai 2027
Douala/Cameroon mehr
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