
Rechtsdurchsetzung in China
Unter der Flagge eines „Sozialismus chinesischer Prägung“ (中国特色社会主义) erprobt die Volksrepublik China eigene Ansätze bei der Rechtsdurchsetzung – von einem sozialen Bonitätssystem bis hin zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung.
Einerseits soll das soziale Bonitätssystems Anreize für regelkonformes Verhalten setzen. Im Bereich der Zwangsvollstreckung zeigt sich dies in Maßnahmen, die Schuldner*innen durch gesellschaftlichen Druck, nach dem Prinzip des „naming and shaming“, zur Erfüllung titulierter Ansprüche anhalten – etwa durch die vom Obersten Volksgericht veröffentlichte Namenliste kreditunwürdiger Schuldner*innen oder durch Konsumbeschränkungen. Das Sozialkreditsystem hat sich seit Einführung erheblich weiterentwickelt und konzentriert sich auf eine stärkere Zentralisierung und strengere Vorgaben für Unternehmen.
Andererseits setzt der chinesische Gesetzgeber auf die kollektive Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche und damit auf ein Thema, das auch in der internationalen Rechtsdiskussion zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Instrumente wie Sammelklagen und Verbandsklagen werden dabei nur vorsichtig erprobt und mit einem staatlichen Kontrollelement, dem subsidiären Klagerecht der Volksstaatsanwaltschaft, versehen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
- Gelingt China der Ausgleich zwischen effektiver Zwangsvollstreckung und dem Schutz der Schuldner*innen?
- Welche Rolle verbleibt den Gerichten in einem System, das zunehmend auf außergerichtliche Steuerungsinstrumente setzt?
- Welche Bedeutung kann einer privaten Rechtsdurchsetzung im Sozialismus chinesischer Prägung zukommen?