
Das sollten Bewerber*innen wissen
Das Institut bietet eine begrenzte Anzahl an Stipendien für Rechtswissenschaftler*innen mit Lebensmittelpunkt außerhalb von Deutschland an. Die Stipendien werden von der Max-Planck-Gesellschaft finanziert. Die Stipendiendauer beträgt 1 bis maximal 3 Monate.
Mit unserem Stipendienprogramm richten wir uns an:
- ausländische Doktorand*innen,
- ausländische Postdocs, deren Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegt,
- Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen mit eigenem Forschungsprofil, deren Promotion weniger als 12 Jahre zurückliegt, und die eine Position eines Assistant Professors oder Nachwuchsgruppenleiter(s)*in innehaben, bzw. mehrere Jahre selbstständige wissenschaftliche Arbeit nachweisen können,
- W3-Professoren und Professorinnen bzw. Full Professors, Direktor oder Direktorin oder Institutsleitung
Größere Forschungsvorhaben wie insbesondere Dissertationen werden in der Regel nicht schon in der Anfangsphase, sondern erst in einem fortgeschrittenen Stadium gefördert.
Das verfolgte Forschungsvorhaben muss zu den Forschungsinteressen unseres Instituts passen, denn nur so ist gewährleistet, dass die Stipendiat*innen sich vor Ort mit anderen Wissenschaftler*innen austauschen können und in unserer Bibliothek die maßgebliche Literatur finden.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere die Themen Geistiges Eigentum, Prozessrecht, Sozialrecht und Völkerrecht schwerpunktmäßig an anderen Max-Planck-Instituten erforscht werden. Weist Ihr Vorhaben Bezüge zu einem dieser Themenbereiche auf, sollten Sie daher gesondert begründen, warum Sie unser Institut für den geeigneten Forschungsort halten.
Deutschkenntnisse sind für eine Bewerbung nicht zwingend erforderlich. Falls Sie aber das deutsche Recht in ihre Untersuchung einbeziehen möchten, sollten Sie uns in Ihrem Exposé erläutern, wie Sie sich notfalls aus anderssprachigen Quellen die notwendigen Informationen darüber beschaffen wollen.
Um problemlos mit Mitarbeiter*innen des Hauses und anderen Gästen kommunizieren zu können, sollten Sie zumindest über gute Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen.
Bitte beachten Sie unsere Vorgaben für das Bewerbungsverfahren. Unvollständige und von den Vorgaben abweichende Bewerbungen können wir leider nicht berücksichtigen.