Die Entstehung der Zivilgesetzbücher im arabischen Maschrek, 1925–1976
Forschungsprojekt
Die vor mehr als einem halben Jahrhundert verabschiedeten Zivilgesetzbücher der arabischen Staaten des östlichen Mittelmeerraums rufen, ähnlich wie Denkmäler, noch heute Ehrfurcht und Bewunderung hervor: als moderne Konstruktionen, die Symbole, Vorstellungen und Normen der Vergangenheit neu verpacken, um deren Erinnerung zu bewahren und sie für das heutige Leben wieder aufzuwerten. Doch als Privatrechtsordnungen, deren Bestimmungen die Regeln des zivilen Lebens organisieren, wurden diese Gesetzbücher nicht im Sinne kultureller Bauwerke geschaffen, sondern als Rechtswerke von Juristen und Rechtswissenschaftlern, die technische, konzeptionelle und abstrakte Rechtsgrundsätze festlegten. Wie kam es also dazu, dass die Zivilgesetzbücher politische, kulturelle und ideologische Strömungen prägten? Warum lösten ihre Ausarbeitung und gesetzliche Verankerung in der Zwischenkriegs- und Nachkriegszeit Kontroversen und Umbrüche aus? Und warum genossen sie in den Jahrzehnten nach ihrer Einführung eine fast unkritische Verehrung? Über solche Fragen nachzudenken bedeutet auch, sich mit den Juristen auseinanderzusetzen, die diese Gesetze entwarfen, sowie mit den Rechtsanwälten, Richtern und Politikern, die sie in Kraft setzten. Wer waren sie? Welche Ziele und Ideale verfolgten sie, als sie bei der Reform des Zivilrechts auf Symbole der Vergangenheit zurückgriffen, diese manipulierten und erneut anwendeten? Welche politischen, intellektuellen und kulturellen Ansichten, Überzeugungen und Erwartungen hatten sie? Und ebenso wichtig: Wie gelang es ihnen, die Gesetzbücher trotz organisierter Opposition und unerbittlicher Kontroversen auszuarbeiten und zu verabschieden?
Das Projekt setzt sich mit diesen Fragen auseinander, indem es die Geschichte arabischer Zivilgesetzbücher untersucht. Es beleuchtet, wie politische Ideologien der Nationenbildung sowie Vorstellungen von kultureller Überlegenheit gezielt in die Gesetzbücher einflossen; wie die universalistischen europäischen Systeme des vergleichenden Rechts, auf denen die Gesetzbücher beruhten, nicht nur zur Kodifizierung und Modernisierung, sondern auch zur Konkretisierung imaginärer politischer Utopien der Einheit genutzt wurden.