Circular Economy im Privatrecht
Forschungszeitraum: 2025–2028
Das herkömmliche lineare Wirtschaftssystem überlastet unseren Planeten. Dessen „take-make-waste approach“ verursacht eine zunehmende Ressourcenknappheit, hohe Treibhausgasemissionen und verschärft das globale Abfallproblem. Der jährlich vorrückende Earth Overshoot Day – 2025 bereits am 24. Juli – verdeutlicht die Dringlichkeit des Handelns. In gegenwärtigen rechtspolitischen Debatten wird Nachhaltigkeit oft als Gegenspieler zur Wirtschaftlichkeit dargestellt; es könne nur ein Ziel zulasten des anderen erreicht werden.
Die Kreislaufwirtschaft, sog. Circular Economy, bietet einen vielversprechenden Ausweg aus diesem vermeintlichen Dilemma, indem sie ökologische und ökonomische Ziele verbindet. Als regeneratives Produktions- und Konsummodell hält sie Materialien im Kreislauf durch Mechanismen der Wiederverwendung, Reparatur, Generalüberholung, Up- und Recycling. So verlängert sie Produktlebenszyklen, reduziert den Ressourcenverbrauch und vermeidet Abfall, der stattdessen als Sekundärrohstoff dient. Gleichzeitig stärkt die Circular Economy die Resilienz von Lieferketten – ein entscheidender Vorteil in Zeiten geopolitischer Krisen und globaler Marktunsicherheit.
Trotz ihres Potentials steht die zirkuläre Transformation vor gegenwärtigen Hürden. Es fehlt an gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen linearen und zirkulären Geschäftsmodellen und Lock in-Effekte und Wechselkosten erschweren den Wandel. Zudem ist eine kollektive Umstellung erforderlich, um positive Netzwerkeffekte in den jeweiligen Branchen zu erreichen, und ein klarer rechtlicher Rahmen fehlt bislang für eine rechtssichere und koordinierte Transformation. Das Privatrecht spielt dabei eine zentrale Rolle: Verträge und Eigentum sind zentrale privatrechtliche Institutionen, die unsere Wirtschaft prägen, zivilrechtliche Haftung setzt ökonomische Anreize und das Verbraucherrecht beeinflusst maßgeblich das Konsumverhalten.
Der rechtliche Rahmen für eine Circular Economy beginnt sich langsam, jedoch bislang noch unzureichend, zu entwickeln. Seit 2016 haben zahlreiche Staaten entsprechende Circular Economy Roadmaps verabschiedet – in Deutschland etwa die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (2024). Auf EU-Ebene bilden der European Green Deal (2019) und der New Circular Economy Action Plan (2020) den grundlegenden Rechtsrahmen; erste konkrete Gesetzgebungsakte sind die Reparatur-Richtlinie und die Ökodesign-Verordnung.
Trotz der Schlüsselrolle des Privatrechts für die zirkuläre Transformation fehlt es bislang an hinreichender Forschung. Dieses Projekt schließt diese Lücke. Es erarbeitet die wesentlichen Grundzüge eines kreislauffähigen Privatrechts und zeigt anhand verschiedener konkreter Ansatzpunkte, wie die Circular Economy im Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht ins Zivilrecht implementiert werden kann: Es untersucht die effektive Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur in Deutschland und identifiziert verbleibende Regelungslücken. Zudem analysiert es die rechtliche Ausgestaltung von Product-as-a-Service-Modellen und den sich daraus ergebenden Anpassungsbedarf im Mietrecht – insbesondere hinsichtlich Verbrauchern. Weiter wird geprüft, ob eine neue Kategorie „generalüberholter“ Produkte zwischen neuen und gebrauchten Produkten notwendig ist, um bessere Anreize im Gewährleistungs- und Haftungsrecht zu etablieren. Abschließend wird ein Konzept für einen „Kreislaufkaufvertrag“ entwickelt, der die privatrechtliche Grundlage für eine Materialrückgewinnung für Sekundärrohstoffe und eine koordinierte Abfallvermeidung schaffen könnte. Beispiele innovativer Unternehmenskonzepte zeigen die praktische und betriebswirtschaftliche Realisierbarkeit solch zirkulärer Geschäftsmodelle.
Die Arbeit verdeutlicht, dass ein grundlegendes Umdenken im Privatrecht erforderlich ist, um ein kreislauffähiges Privatrecht, ein sog. „Kreislaufprivatrecht“, als rechtlichen Rahmen für die Transformation zur Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. Aktuell ist das Privatrecht noch wesentlich linear geprägt. Es ist blind für das Ende des Produktlebenszyklus, es fehlen Haftungskonzepte für eine kollektive Netzwerkhaftung und es bedarf eines stärkeren Fokus für Querschnittsmaterien zwischen Verbraucherrecht und Nachhaltigkeit sowie dem Zusammenspiel öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Regulierung.
Literatur
Verwandte Projekte
Verónica Ruiz Abou-Nigm / Antonia Sommerfeld, Circular Fashion and Legal Design: Weaving Circular Economy Threads into International Contracts , IE Law School, José María Cervelló Chair-website
https://catedracervello.ie.edu/wp-content/uploads/sites/570/2024/12/AJ8-288-I.pdf
https://catedracervello.ie.edu/en/project/18th-edition/
Max Planck Private Law Research Paper No. 25/13
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XVIII. José María Cervelló Business Law Prize (2024) from the IE Law School and the law firm ONTIER