Rechte auf eine Zukunft. Warum und wie Entwicklungsbedürfnisse nicht vorausgesetzt werden sollten
Projektzeitraum: 2020-2023, Wiederaufnahme 2027
Globale Entwicklungsinstitutionen betrachten die Zukunft häufig als universellen Verpflichtungshorizont und schreiben Gemeinschaften vor, welche Ziele sie anstreben sollten. Marginalisierte Gemeinschaften hingegen mobilisieren die Zukunft unter ganz anderen Vorzeichen: von der Durchsetzung politischer Handlungsfähigkeit („Es gibt indigene Bevölkerungsgruppen in der Zukunft“) bis hin zur Rückeroberung wirtschaftlicher Narrative („Afrika ist die Zukunft“). In diesem Projekt werden die konzeptionellen Grundlagen und methodischen Implikationen dieser konkurrierenden Zukunftsvisionen untersucht. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der Zukunftsvisionen selbst. Im Austausch mit Wissenschaftler*innen, Zukunftsforscher*innen und Aktivist*innen werden drei zentrale Erkenntnisse erörtert:
- Die Geschichte der Kolonialisierung der Zukunft koexistiert mit langjährigen, nicht-kolonialen Traditionen des kritischen Zukunftsdenkens (siehe Bourgeois et al. 2022; Feukeu 2024).
- Entwicklungs- und Zukunftsplanungspraktiken können nur dann ethisch sein, wenn sie die Bedürfnisse der Gemeinschaften, denen sie zugutekommen sollen, nicht voraussetzen (Alpes et al. 2023).
- Sobald keine Vermutungen über Bedürfnisse mehr angestellt werden, stehen alternative Methoden wie Reframing (Feukeu, 2025), partizipative Diagnosen und situierte Zukunftsvisionen (Feukeu, 2024) für sozialwissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung.
Zukünftige Arbeiten werden diese Agenda um eine kritische Betrachtung der politischen Ökonomie Afrikas im Hinblick auf wirtschaftliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Landrechte, erweitern.