Können Menschenrechte die Grundlage zivilrechtlicher Klimaklagen verändern?
Forschungsprojekt
Deliktsrecht und Menschenrechte sind zwei unterschiedliche Rechtsgebiete, die jedoch beide eine Rolle bei Klimaklagen spielen. In der Vergangenheit stützten sich Klimaklagen überwiegend auf das Deliktsrecht. Jedoch lässt sich ein jüngerer Trend zu menschenrechtsbasierten Klagen beobachten, der in der Wissenschaft auch als „rights turn“ bezeichnet wird. Trotz der grundlegenden Unterschiede hinsichtlich ihrer Ursprünge, Ziele, politischen Erwägungen, ihres Geltungsbereichs sowie der verfügbaren Rechtsbehelfe stützen sich beide Rechtsgebiete auf vergleichbare Haftungsregime.
Der Beitrag arbeitet die zentralen Hürden heraus, die deliktische Klimaklagen bislang behindert haben, darunter Fragen der Justiziabilität, der Klagebefugnis, des ersatzfähigen Schadens, der Rechtswidrigkeit und der Kausalität. Anhand von Leitentscheidungen aus verschiedenen Rechtsordnungen untersucht der Beitrag, inwiefern die Verlagerung hin zu menschenrechtsbasierten Klimaklagen neue rechtliche Strategien und Rahmenbedingungen schaffen könnte, um die Hürden deliktischer Klagen zu bewältigen und damit die Zukunft von Klimaprozessen insgesamt neu zu denken.