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Frühjahr 1927

Die Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, heute Rabels Zeitschrift, erscheint erstmals. Sie trägt maßgeblich dazu bei, dass sich das Institut binnen kurzem als Zentrum für Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht etabliert. Viele junge Talente, die hier ihre Laufbahn beginnen, werden später zu bedeutenden Rechtswissenschaftlern im In- und Ausland. Zudem legt Rabel den Grundstein für die Forschungsbibliothek des Instituts.


Wie andere Institute der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft folgt das Institut für ausländisches und internationales Privatrecht dem bis heute gültigen Harnack-Prinzip. Dies bedeutet, dass die einzelnen Institute um Spitzenforschende wie Ernst Rabel herum organisiert sind, die weitgehende Autonomie und Gestaltungsfreiheit genießen. Rabel initiiert den Aufbau so genannter Länderreferate, die Auskunft über Rechtsentwicklungen, wichtige Gesetze, Erlasse, Entscheidungen und Literatur zu den jeweiligen Ländern geben. Die Forschungsergebnisse publizieren die Referate als Länderberichte in der Institutszeitschrift.


Rabels fachliche Exzellenz und sein Renommee sind ein Anziehungspunkt für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs. Namen wie Ernst von Caemmerer, Walter Hallstein, Gerhard Kegel, Max Rheinstein, Gerhard Schröder, Wilhelm Wengler, Martin Wolff und andere sind mit dem Institut verbunden.

Max Rheinstein

Max Rheinstein

Max Rheinstein (1899-1977) prägt als erster Leiter der Institutsbibliothek und enger Mitarbeiter von Ernst Rabel die frühe Phase des Instituts mit. Nach dem Erlass des Berufsbeamtengesetzes im April 1933 setzt sich Rabel bei Max Planck für Rheinstein ein, kann aber nicht verhindern, dass dieser aus Angst vor dem drohenden Berufsverbot aus den USA nicht nach Deutschland zurückkehrt. 1935 bis 1968 lehrt er an der University of Chicago Law School.
© MPIPRIV

Anne-Gudrun Meier-Scherling

Anne-Gudrun Meier-Scherling

Im juristischen Bereich sind die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten stark ausgeprägt, erst in der Weimarer Republik wird es juristisch ausgebildeten Frauen möglich, in ihrem Berufsfeld zu arbeiten. Am Institut bleiben sie daher in den Anfangsjahren eine Ausnahmeerscheinung. Anne-Gudrun Meier-Scherling ist ab 1929 vermutlich die erste weibliche wissenschaftliche Hilfskraft am Institut, nach dem Zweiten Weltkrieg wird sie erste Frau als Richterin am Bundessozialgericht.
© Christiane Zschetzschingck, Kassel

Martin Wolff

Martin Wolff

Martin Wolff (1872-1953) ist Professor in Marburg, Bonn und ab 1921 in Berlin. Er gilt als begnadeter akademischer Lehrer, dessen Vorlesungen stets überfüllt sind. Als Wissenschaftliches Mitglied des neu gegründeten Instituts arbeitet er eng mit Ernst Rabel zusammen. Aufgrund seiner jüdischen Herkunft wird Wolff 1935 von seinem Lehrstuhl an der Berliner Universität entpflichtet und emigriert 1938 nach England.
© MPIPRIV

Ernst von Caemmerer

Ernst von Caemmerer

Ernst von Caemmerer war einer der ersten wissenschaftlichen Assistenten von Ernst Rabel am Institut. Als enger Mitarbeiter und späterer Referent arbeitete er an Rabels „Das Recht des Warenkaufs“ mit. Diese Tätigkeit intensivierte sein Interesse an der Rechtsvergleichung. Als langjähriger Professor an der Universität Freiburg wurde von Caemmerer wie sein akademischer Lehrer zu einer Instanz für Rechtsvergleichung im ausländischen und internationalen Privatrecht.
© Archiv der MPG


Rabel treibt in dieser Zeit drei große Forschungsprojekte voran, die in bis heute bedeutende Publikationen münden: Das Rechtsvergleichende Handwörterbuch für das Zivil- und Handelsrecht des In- und Auslands (1927-1940), die Reihe Zivilgesetze der Gegenwart (1928-1939) und Das Recht des Warenkaufs (Bd. I 1936, Bd. II, 1958).

Rechtsvergleichung benötigt im großen Umfang ausländische Literatur. Rabel baut deshalb früh eine Bibliothek auf, die bereits nach sechs Jahren etwa 20.000 Bände umfasst. Sie ist gemeinsam mit der Bibliothek des Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht im Berliner Schloss untergebracht, sodass die Mitarbeitenden beider Institute beide Bibliotheken nutzen können.

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