
15. Februar 1937
15. Februar 1937
Unter nationalsozialistischer Herrschaft wird Gründungsdirektor Ernst Rabel genötigt, sein Amt niederzulegen. Schon ab 1933 werden mehrere Mitarbeitende verfolgt und gezwungen, das Institut zu verlassen. In der Forschungsarbeit des Instituts kommt es zunehmend zu Anpassungen und Zugeständnissen an die politischen und ideologischen Vorgaben des nationalsozialistischen Regimes. Später ist Rabels Nachfolger Ernst Heymann bestrebt, das Institut als kriegswichtig zu profilieren, etwa durch Gerichtsgutachten und Länderberichte über das Recht in den von der Wehrmacht besetzten Gebiete.
Ernst Rabel hat jüdische Vorfahren. Er kann seine Position als Institutsleiter, auch geschützt durch den Generaldirektor der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, Friedrich Glum, verhältnismäßig lange behalten. Zunehmender Druck innerhalb der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft erzwingen letztlich seine Entlassung. Im Frühjahr 1933 wird Rabel das Dekanat der juristischen Fakultät entzogen. Am 1. Oktober 1935 wird er ohne Begründung zwangsbeurlaubt und kurz darauf in den Ruhestand versetzt. Die Emeritierung wird ihm verwehrt. Er emigriert 1939 in die USA. Mit dem Weggang Rabels endet die erste, international ausgerichtete Phase des Instituts.
Schon vor Rabel müssen mindestens sechs weitere Mitarbeitende das Institut aufgrund der NS-Rasseideologie verlassen: Alice Breu (Sekretärin), Felix Eckstein (Referent), Friedrich Kessler (Referent), Max Rheinstein (Wissenschaftlicher Referent, Bibliotheksleiter, Verwaltungsdirektor), Stefan Albrecht Riesenfeld (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) und Martin Wolff (Wissenschaftliches Mitglied).
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Rabels Nachfolger Ernst Heymann gilt als respektabler Rechtsgelehrter, reicht aber nicht an die Brillanz und internationale Reputation Rabels heran. Schon aufgrund seines Alters von 66 Jahren ist er eine Figur des Übergangs. Heymann ist zwar kein Mitglied der NSDAP und auch nicht durch ideologisch geprägte Schriften in Erscheinung getreten. Er ist aber zu Zugeständnissen bereit und beteiligt sich als Dekan der juristischen Fakultät der Universität Berlin auch aktiv an deren nationalsozialistischer Umgestaltung.
Unter Heymann kommt es zu ideologischen Anpassungen, die sich auch in den Beiträgen und Themen der Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht widerspiegeln. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs rückt das Institut auslandsrechtliche Fragen der Kriegswirtschaft in den Vordergrund. Zugleich spielen ideologisch beeinflusste Themen wie Rasse und Lebensraum eine größere Rolle.
Diese Umorientierungen zeigen sich auch in den Länderberichten: Die Berichte zu den sogenannten Feindstaaten nehmen ab, während die von Deutschland besetzten oder beeinflussten Gebiete intensiver bearbeitet werden. Institutsleiter Heymann versucht dadurch, das Institut auf die Bedürfnisse der Kriegswirtschaft auszurichten.
v.l.n.r.: Joachim-Dieter Bloch, Ursula Grunow, Alexander N. Makarov und Hermann Mosler






