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15. September 1985

Der wirtschaftliche Aufstieg Japans veranlasst dazu, ein eigenes Länderreferat für das japanische Recht einzurichten. Seit Gründung nimmt das Institut mit Länderreferaten gezielt ausländische Rechtsordnungen in den Blick. Die Referate werden mit Expertinnen und Experten für das jeweilige ausländische Recht besetzt. Sie analysieren die Rechtsentwicklung vor Ort und forschen im engen Austausch mit lokalen Juristinnen und Juristen. Heute bündelt das Institut seine Expertise in Kompetenzzentren für wissenschaftlich bedeutsame/bedeutende Regionen, deren Erforschung besondere rechtliche, sprachliche und kulturwissenschaftliche Kenntnisse erfordert.

Als das Institut ein eigenes Referat für japanisches Recht ins Leben ruft, befindet sich der ostasiatische Inselstaat auf dem Höhepunkt seines wirtschaftlichen Aufstiegs. Mit dem Ausbau zu einem Kompetenzzentrum entsteht eine der wichtigsten europäischen Anlaufstellen für juristische Fragestellungen zum japanischen Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht. Seit 2006 gibt das Institut gemeinsam mit der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung die Zeitschrift für Japanisches Recht / Journal of Japanese Law heraus.

Das Institut unterhält von Beginn an Länderreferate. Die Länderreferent*innen erforschen, beobachten und dokumentieren ausgewählte Rechte und Rechtsordnungen im Hinblick auf Gesetzgebung, Rechtsprechung und juristische Literatur. Bereits unter Rabel werden Länderreferate für das außereuropäische Ausland, auch jenseits des anglo-amerikanischen Raumes eingerichtet.


Ein frühes Beispiel dafür ist Karl Bünger, der ab 1934 als Referent das Zivil- und Handelsrecht Chinas erforscht. Unter Zweigert entstehen Vollzeitstellen für jene Rechtsordnungen, deren Bearbeitung besondere sprachliche und fachliche Vorkenntnisse erfordern. Dies sind etwa China, der Balkan, Südamerika und die UdSSR.

Das Institut fokussiert sich heute auf Länder und Regionen, für deren Erforschung besondere rechtliche, sprachliche und kulturwissenschaftliche Kenntnisse erforderlich sind. Die Auswahl der Regionen, die zum Forschungsgegenstand von Kompetenzzentren gemacht werden, folgt dabei auch geopolitischen Entwicklungen. Auf Kompetenzzentren für China, Japan und Lateinamerika folgt später die Erweiterung auf Korea, die Türkei sowie islamisch geprägte Rechtsordnungen und zuletzt Afrika.


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