Die Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, heute Rabels Zeitschrift, erscheint erstmals. Sie trägt maßgeblich dazu bei, dass sich das Institut binnen kurzem als Zentrum für Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht etabliert. Viele junge Talente, die hier ihre Laufbahn beginnen, werden später zu bedeutenden Rechtswissenschaftlern im In- und Ausland. Zudem legt Rabel den Grundstein für die Forschungsbibliothek des Instituts.
1927 von Rabel als zentrales deutsches Forum für die Grundlagenforschung auf den Gebieten des Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts in ihren internationalen Aspekten gegründet, wird die Institutszeitschrift 1961 zu Ehren des ehemaligen Direktors in Rabels Zeitschrift (RabelsZ) umbenannt.
1927 von Rabel als zentrales deutsches Forum für die Grundlagenforschung auf den Gebieten des Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts in ihren internationalen Aspekten gegründet, wird die Institutszeitschrift 1961 zu Ehren des ehemaligen Direktors in Rabels Zeitschrift (RabelsZ) umbenannt.
Wie andere Institute der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft folgt das Institut für ausländisches und internationales Privatrecht dem bis heute gültigen Harnack-Prinzip. Dies bedeutet, dass die einzelnen Institute um Spitzenforschende wie Ernst Rabel herum organisiert sind, die weitgehende Autonomie und Gestaltungsfreiheit genießen. Rabel initiiert den Aufbau so genannter Länderreferate, die Auskunft über Rechtsentwicklungen, wichtige Gesetze, Erlasse, Entscheidungen und Literatur zu den jeweiligen Ländern geben. Die Forschungsergebnisse publizieren die Referate als Länderberichte in der Institutszeitschrift.
Rabels fachliche Exzellenz und sein Renommee sind ein Anziehungspunkt für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs. Namen wie Ernst von Caemmerer, Walter Hallstein, Gerhard Kegel, Max Rheinstein, Gerhard Schröder, Wilhelm Wengler, Martin Wolff und andere sind mit dem Institut verbunden.
1936 erscheint der erste Band von Rabels rechtsvergleichendem Hauptwerk „Das Recht des Warenkaufs”, später Grundlage des Haager Einheitlichen Kaufrechts. Im zweiten Band (1958 posthum erschienen) wird erstmals der Rechtsvergleich zur Rechtsvereinheitlichung eingesetzt. Seit 1929 gibt das Institut ein „Rechtsvergleichendes Handwörterbuch für das Zivil- und Handelsrecht“ in sieben Bänden heraus
1936 erscheint der erste Band von Rabels rechtsvergleichendem Hauptwerk „Das Recht des Warenkaufs”, später Grundlage des Haager Einheitlichen Kaufrechts. Im zweiten Band (1958 posthum erschienen) wird erstmals der Rechtsvergleich zur Rechtsvereinheitlichung eingesetzt. Seit 1929 gibt das Institut ein „Rechtsvergleichendes Handwörterbuch für das Zivil- und Handelsrecht“ in sieben Bänden heraus
Rabel treibt in dieser Zeit drei große Forschungsprojekte voran, die in bis heute bedeutende Publikationen münden: Das Rechtsvergleichende Handwörterbuch für das Zivil- und Handelsrecht des In- und Auslands (1927-1940), die Reihe Zivilgesetze der Gegenwart (1928-1939) und Das Recht des Warenkaufs (Bd. I 1936, Bd. II, 1958).
Rechtsvergleichung benötigt im großen Umfang ausländische Literatur. Rabel baut deshalb früh eine Bibliothek auf, die bereits nach sechs Jahren etwa 20.000 Bände umfasst. Sie ist gemeinsam mit der Bibliothek des Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht im Berliner Schloss untergebracht, sodass die Mitarbeitenden beider Institute beide Bibliotheken nutzen können.