
1. April 2009
1. April 2009
Mit Einrichtung der Forschungsgruppe Das Recht Gottes im Wandel baut das Institut sein Referat für das Recht islamischer Länder aus. Unter Leitung von Nadjma Yassari erforscht nun ein interdisziplinäres Team das Familien- und Erbrecht islamischer Länder. Flucht- und Migrationsbewegungen erhöhen das allgemeine Interesse am Recht islamischer Länder. Die Forschungsgruppe wird zu einem wissenschaftlichen Knotenpunkt und fungiert als Anlaufstelle für rechtspraktische Anfragen von Ministerien, Gerichten und Behörden.
2009 geht aus dem Referat für das Recht islamischer Länder unter der Leitung von Nadjma Yassari die Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel – Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht islamischer Länder“ hervor. Wissenschaftler*innen verschiedener Fachrichtungen leisten eine längerfristige Erforschung des islamischen Rechts. Außerdem werden Rechtsvorstellungen verschiedener islamisch geprägter Länder verglichen und auf Zusammenhänge zwischen politischen Strukturen und Familien- und Erbrechten analysiert.
2017 richtet die Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel“ ein Informationsportal für Rechtspraktiker*innen zum Familienrecht in Syrien ein. Dieses wird später um das Familienrecht im Irak und Afghanistan erweitert.
Die Forschungsgruppe engagiert sich zudem mit ihrer Expertise im Wissenstransfer und ist Anlaufstelle für Gerichte, Behörden und Ministerien, die zunehmend mit dem Recht verschiedener islamischer Länder befasst sind.
Die Etablierung der Forschungsgruppe markiert einen besonderen Schritt, da in der 100-jährigen Institutsgeschichte insgesamt nur drei Forschungsgruppen am Institut etabliert wurden. Die erste Forschungsgruppe wird 1975 eingerichtet. Als „Sozialwissenschaftliche Forschungsgruppe“ bringt sie Jurist*innen und Soziolog*innen zusammen. Die Forschungsgruppe scheidet 1982 aus dem Institut aus und siedelt sich an der Universität Bremen an. Seit dem Jahr 2025 beleuchtet die Minerva Fast Track-Forschungsgruppe „Artificial Justice“ unter der Leitung von Katharina Isabel Schmidt die Möglichkeiten und Grenzen der Automatisierung juristischer Entscheidungen.

