
7. Februar 2020
7. Februar 2020
Ein Team von 30 Wissenschaftler*innen erstellt für das Bundesverfassungsgericht eine rechtsvergleichende Stellungnahme zur Frühehe. Seit seiner Gründung versteht das Institut seine Aufgabe auch darin, mit seiner wissenschaftlichen Expertise fundierte Antworten auf konkrete Rechtsfragen der Praxis zu geben. Dazu erstellt es Großgutachten für Ministerien, Bundesgerichte und den Juristentag, Stellungnahmen und Gerichtsgutachten zum ausländischen Recht und wirkt mit an der Ausarbeitung von Modellgesetzen. Außerdem sind Wissenschaftler*innen an Beratungs- und Fachgremien beteiligt. Im Jahr 2020 etabliert das Institut ein Kompetenzzentrum zur Anwendung ausländischen Rechts, das die Aktivitäten für den Wissenstransfer bündelt und selbst zum Thema wissenschaftlicher Analyse macht.
Von Beginn an verzahnt das Institut mit seiner gutachterlichen Tätigkeit die Grundlagenforschung mit der Rechtspraxis. Rabel bezeichnet sie als nobile officium (Ehrenpflicht) des Instituts. Zwei Arten von Gutachten werden am Institut unterschieden: Zum einen die sogenannten Gerichtsgutachten, in denen die Wissenschaftler*innen ihre Expertise zum ausländischen Recht deutschen Gerichten zur Verfügung stellen, wenn diese grenzüberschreitenden Sachverhalte entscheiden und ausländisches Recht anwenden müssen. Zum anderen sind dies wissenschaftliche Großgutachten und Stellungnahmen für Bundesministerien, Bundesgerichte und andere staatliche Stellen, die eine rechtsvergleichende Perspektive auf juristische Fragestellungen, nicht selten von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz, werfen. Hierzu zählen etwa ein Gutachten zur Reform des Unehelichenrechts von 1964, das als Grundlage für die spätere Bundesgesetzgebung dient, oder ein Gutachten im Auftrag des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2000 zur Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in verschiedenen Ländern Europas. Auch die Ergebnisse der beiden Großgutachten zur Börsenreform (1997) und zur Mediation (2008) für das Bundesjustizministerium, die unter der Leitung von Hopt erstellt wurden, fließen unmittelbar in die jeweiligen Gesetzgebungsprozesse ein.
Für die Stellungnahme zur Frühehe im Jahr 2020 verknüpft das Institut seine Expertise zum ausländischen Recht mit seiner rechtsvergleichenden und internationalprivatrechtlichen Kernkompetenz. Unter der Leitung von Ralf Michaels und Nadjma Yassari untersucht ein Team aus 30 Wissenschaftler*innen die juristische und praktische Behandlung der Frühehe in rund 60 Ländern weltweit. Die Bestandsaufnahme umfasst neben vielen islamisch geprägten Rechtsordnungen europäische Länder innerhalb und außerhalb der EU, die USA, Japan sowie verschiedene Rechtsordnungen Lateinamerikas.
Medienberichte
Gesetz gegen Kinderehen ist verfassungswidrig
29.03.2023, Süddeutsche Zeitung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in seiner derzeitigen Fassung mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Seit 2017 gelten Ehen, die von Personen geschlossen werden, die zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt waren, automatisch als unwirksam. Auf Anforderung der Verfassungsrichter*innen hatte Ende 2020 das Institutu eine ausführliche Stellungnahme zu den Regeln und Gesetzen in Bezug auf derartige Eheschließungen in anderen Staaten vorgelegt, die das Gericht in seine Entscheidung miteinbezog.
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Was folgt aus der Karlsruher Entscheidung zur „Kinderehe“?
19.04.2023, F.A.Z. Einspruch Podcast
Nadjma Yassari, Leiterin der Forschungsgruppe zum Recht islamischer Länder am Institut, und Institutsdirektor Ralf Michaels erklären im Podcast-Interview das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen und sprechen über die Folgen der Entscheidung.
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Kinderehen vor Gericht
01.06.2023, Die Justizreporter*innen
Im Jura Podcast des SWR, die „Justizreporter*innen“, erklären Institutsdirektor Ralf Michaels und Nadjma Yassari, Leiterin der Forschungsgruppe zum Recht islamischer Länder am Institut, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen und dessen Folgen. Es werden außerdem die Hintergründe des Urteils, wie die Entstehung des Gesetzes und die Behandlung von Frühehen vor dem Gesetz, beleuchtet.
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