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7. September 1965

Die Arbeiten an der International Encyclopedia of Comparative Law beginnen. Der 1963 als Direktor berufene Konrad Zweigert regt das groß angelegte Projekt gemeinsam mit dem späteren Institutsdirektor Ulrich Drobnig an. In ihm spiegelt sich eine verstärkte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit allen Regionen der Welt, einschließlich der damals sogenannten Entwicklungsländer. Hunderte Rechtswissenschaftler*innen aus allen Kontinenten wirken an der Publikation mit. So entsteht die Grundlage für ein globales Netzwerk, das seither kontinuierlich ausgebaut wird.

Konrad Zweigert folgt 1963 Hans Dölle als Direktor. Zweigert ist seit 1937 am Institut, mit einer Unterbrechung als Richter am Bundesverfassungsgericht zwischen 1951 und 1956. Unter seiner Leitung weitet sich das Spektrum rechtsvergleichender Forschung am Institut. Erstmals wird auch das Europarecht bearbeitet. Zudem beginnt das Institut, die Rechtsordnungen der Staaten des Warschauer Pakts zu erforschen. Im Kalten Krieg spielt das Institut und besonders seine Bibliothek eine bedeutende Rolle als Begegnungsort von Jurist*innen aus Ost und West.

Zweigert hat – wie Gerhard Kegel einmal gesagt hat – das Institut „in die Welt gestellt“. In seiner Eigenschaft als Präsident des Comité International de Droit Comparé kündigt Zweigert die International Encyclopedia of Comparative Law an. 


Hunderte Rechtswissenschaftler*innen aus aller Welt verfassen Artikel für diese Enzyklopädie, die das gesamte Privatrecht der Welt vergleichend darstellen und analysieren soll. Es erscheinen 17 Bände ohne dass das Werk je fertiggestellt wird.  Dennoch gilt es bis heute als die umfangreichste und gründlichste Untersuchung der Rechtsvergleichung auf internationaler Ebene, die jemals veröffentlicht wurde.  

Zweigert ist offen für neue Ansätze und bezeichnet das Institut gern als eine „Gelehrtenrepublik“. Er interessiert sich nicht nur für Rechtsvergleichung, sondern auch für soziale Fragen. Im Oktober 1975 wird am Institut eine „Sozialwissenschaftliche Forschungsgruppe“ gegründet, der Forschende aus den Rechts- und den Sozialwissenschaften angehören. Die Forschungsgruppe bearbeitet unter anderem im Auftrag der Bundesregierung unter Willy Brandt verschiedene Großprojekte, so beispielsweise zur „Unterhaltsbesserung bei unvollständigen Familien“ (Alleinerziehenden). Die Rechtswissenschaftler*innen untersuchen dazu das einschlägige Recht einer Reihe von west- und osteuropäischer Staaten, während der soziologische Projektteil eine Analyse der wirtschaftlichen Situation der Alleinerziehenden vornimmt. Die Forschungsgruppe scheidet 1982 aus dem Institut aus und siedelt sich an der Universität Bremen an.

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