1. April 1926
1. April 1926
Im Berliner Schloss nimmt das Institut für ausländisches und internationales Privatrecht als Teil der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft seine Arbeit auf. Gründungsdirektor Ernst Rabel verbindet wissenschaftliche Exzellenz mit internationalem Weitblick. Die von Rabel mitbegründete moderne Rechtsvergleichung wird zum wissenschaftlichen Kern des Instituts. Während seine Aufgaben zunächst eng mit den politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der jungen Weimarer Republik verbunden sind, bestimmt schon bald die Grundlagenforschung die Arbeit am Institut.
Die nach dem Ersten Weltkrieg wieder wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung führt in Deutschland zu verstärktem Interesse an ausländischem Recht. Hinzu kommen privat- und wirtschaftsrechtliche Fragestellungen, die sich unter anderem aus den Bestimmungen des Versailler Vertrags ergeben. Es sind somit praktische Fragen, die zur Gründung des Instituts beitragen, das in den Anfangsjahren im Wesentlichen von der freien Wirtschaft finanziert wird. Von Beginn an verfassen die Mitarbeitenden des Instituts Gutachten für Gerichte und Verbände. Rabel selbst bezeichnet diese Gutachtertätigkeit als nobile officium (Ehrenpflicht). Zugleich pflegt das Institut eine enge Verbindung zur Friedrich-Wilhelms-Universität (heute Humboldt-Universität zu Berlin). Rabel ist dort Dekan und Professor für römisches Recht, bürgerliches Recht und ausländisches Recht sowie Rechtsvergleichung. Neben ihm sind auch alle Referenten des Instituts an der dortigen juristischen Fakultät wissenschaftlich tätig.
In den 1920er Jahren entwickelt sich das Berliner Schloss zu einem Zentrum für Kultur und Wissenschaft. Zahlreiche einflussreiche Institutionen haben hier ihren Sitz. Zu ihnen zählen die Generalverwaltung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, außerdem die „Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft“ (die Vorgängerorganisation der heutigen Deutschen Forschungsgemeinschaft), ebenso wie der 1925 gegründete Deutsche Akademische Austauschdienst. Hinzu kommen mehrere Universitätsinstitute und Museen.
Neben dem Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ist auch das zwei Jahre zuvor gegründete Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht im Berliner Schloss untergebracht. Beide nehmen innerhalb der von Natur- und Ingenieurwissenschaften geprägten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft eine Sonderstellung ein.
Gründungsdokument



