
Hintergrundtext: Forschung
Spitzenforschung mit rechtswissenschaftlichem Weitblick
Unsere Gegenwart erfordert einen kompetenten Umgang mit verschiedenen Rechtssystemen und unterschiedlichen Vorstellungen von Recht. Menschen heiraten, handeln oder erben international, Konzerne agieren weltweit. Der Geltungsbereich einer Rechtsordnung endet jedoch oftmals an den Landesgrenzen. Hier setzt die Forschung des Instituts an: Seine Wissenschaftler*innen analysieren Recht im internationalen Vergleich. Zudem untersuchen sie, wie sich unterschiedliche Rechtsordnungen zueinander verhalten, wenn sie in grenzüberschreitenden Fällen aufeinandertreffen.
Regionale Rechtsexpertise
Die Rechtsvergleichung ist seit jeher ein Grundpfeiler der Forschung am Institut. Sie geht Unterschieden und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Rechtsordnungen weltweit nach, um sie zu verstehen und daraus Lösungen für eine Fortentwicklung des Rechts zu entwerfen. Die langfristig angelegte Analyse ausländischen Rechts zählt zu den wichtigsten Forschungszielen des Instituts. Im Fokus stehen dabei Länder und Regionen, für deren Erforschung besondere rechtliche, sprachliche und kulturwissenschaftliche Kenntnisse erforderlich sind. Derzeit analysieren sechs regionale Kompetenzzentren die Rechtsentwicklungen in Afrika, China und Korea, Japan, Lateinamerika, der Türkei sowie den arabischen und islamischen Ländern.
Kollision von Rechtsordnungen
In internationalen Rechtsfällen stellen sich häufig drei Fragen: Welches Gericht ist zuständig? Welches Recht ist anwendbar? Sind Entscheidungen der Gerichte eines Landes in einem anderen Land anerkennbar? Für das Privatrecht gibt es dazu ein eigenes Regelwerk: das Internationale Privatrecht (IPR), auch Kollisionsrecht genannt. Neben der Erforschung ausländischer Rechtsordnungen ist das IPR ein weiterer zentraler Forschungsschwerpunkt des Instituts. Problemstellungen der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit, der grenzüberschreitenden Kooperation von Gerichten und Justizbehörden, der Anwendbarkeit ausländischer Rechtsnormen sowie der Durchsetzbarkeit nationaler Gerichtsentscheidungen im Ausland fallen in diesen Bereich. Mit den wissenschaftlichen Themen rund um die Anwendung ausländischen Rechts befasst sich ein eigenes Kompetenzzentrum.
Aktuelle Forschungsprojekte: international und interdisziplinär
Fast alle Forschungsprojekte am Institut haben daher einen internationalen Charakter. Zudem forschen die Wissenschaftler*innen des Instituts meist interdisziplinär, denn oft sind zur Lösung aktueller Fragestellungen nicht nur juristische, sondern auch außerrechtliche Perspektiven erforderlich. Deshalb arbeiten sie im engen Austausch mit angrenzenden Disziplinen wie der Ökonomie, der Soziologie oder der Geschichtswissenschaft. Dies zeigt sich in einer Auswahl aktueller Projekte:
Unternehmensrecht: Brauchen wir Wirtschaftsskandale?
Die Arbeitsgruppe von Institutsdirektor Holger Fleischer betreibt Grundlagenforschung in der gesamten Breite des Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Auf rechtsvergleichender Basis werden grundlegende und aktuelle Fragestellungen kritisch aufbereitet und in einen größeren historischen und internationalen Kontext gestellt. Aktuelle Projekte behandeln etwa Rechtsformneuschöpfungen im Gesellschaftsrecht, den rechtlichen Rahmen für soziales Unternehmertum oder die Frage, wie große Wirtschaftsskandale die Entwicklung des Aktien- und Kapitalmarktrechts über Jahrhunderte mitgeprägt haben.
Globale Rechtspluralität: Was ist Recht – und wenn ja, wie viele?
Institutsdirektor Ralf Michaels behandelt in seiner Forschung schwerpunktmäßig die globale Pluralität von Rechtsordnungen mit besonderem Fokus auf die Beziehungen zwischen verschiedenen Rechten. Unter anderem untersucht er, inwieweit unser Rechtsdenken von Kolonialität geprägt ist. Im Rahmen eines Forschungsprojekts zur dekolonialen Rechtsvergleichung hat er mit seinem Team eine intensive Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen des Globalen Südens etabliert. Daraus hervorgegangen ist auch ein Projekt zum Verhältnis zwischen dem Internationalen Privatrecht und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der UN-Agenda 2030.
Familienrecht: Adoption – eine gute Erfindung?
Entwicklungen und Dynamiken zwischen Recht, politischem Diskurs, gelebter Praxis und wissenschaftlicher Deutung stehen im Mittelpunkt der Forschung von Institutsdirektorin Anne Röthel. Sie nimmt Rechtsvorstellungen über Familie, Kindschaft und Erwachsenenschutz in den Blick. Mit ihrer Arbeitsgruppe fragt sie etwa: Warum unterscheiden Rechtsordnungen zwischen Abstammung und Adoption? Wie verhalten sich die Rechtsideale der Moderne zu verschiedenen Eherechten? Hat Demographie in Japan ein anderes Gewicht für die Begründung von Familienrecht als in Deutschland? Weitere Projekte erforschen z.B. die Rechtsvorstellungen zu faktischen Lebensgemeinschaften sowie zu familiärer Pflege und analysieren Veränderungen im Verständnis von Gewalt.
Kreislaufwirtschaft: Kann das Recht die Modeindustrie nachhaltiger machen?
Das Projekt Fashion's PLACE (Private International Law and Circular Economy) in Zusammenarbeit mit der University of Edinburgh untersucht, welche Rolle und Steuerungsfunktion dem Privatrecht sowie dem Internationalen Privatrecht in der Modeindustrie zukommen. Es erforscht, wie diese Rechtsbereiche weiterentwickelt werden können, um den Übergang von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaft zu ermöglichen. Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Arts and Humanities Research Council geförderte Projekt integriert neben juristischen Analysen auch ökonomische Perspektiven sowie branchenspezifische Initiativen.
Neue Rechtssubjekte: Kann mein Hund mich verklagen?
Nur wer Rechtssubjekt ist, kann eigene Interessen in rechtlichen Verfahren geltend machen. Bisher sehen die meisten Rechtsordnungen nur Menschen oder Zusammenschlüsse von Menschen – beispielsweise Unternehmen oder Vereine – als Rechtssubjekte an. Ein Hund etwa gilt hingegen in der Regel rechtlich als Sache. Verschiedene Projekte am Institut prüfen, ob das Konzept der Rechtssubjektivität auch auf Tiere, die Natur, Organismen, Roboter, künstliche Intelligenzen, gesellschaftliche Kollektive oder Kunstwerke angewendet werden kann. Außerdem stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch angemessen ist, die Welt in Subjekte und Objekte einzuteilen.
Artificial Justice: Kann KI Gerechtigkeit?
Möglichkeiten und Grenzen der juristischen Entscheidungsautomatisierung beleuchtet die interdisziplinär zusammengesetzte Forschungsgruppe Artificial Justice. Sie verbindet Ansätze und Methoden der Rechts- und Geisteswissenschaften mit Erkenntnissen der Informatik. Ihre Themen reichen von frühneuzeitlichen „Rechtsmaschinen“ über die Geschichte der Rechtslogik bis hin zur zeitgenössischen Verwendung künstlicher Intelligenz im Gerichtssaal.
Die hier genannten Fragen sind Teil einer Forschungsfragenkampagne, mit der das Institut anlässlich seines Jubiläums den öffentlichen Dialog über privatrechtliche Themen anregen will:
Das alles ist Privatrecht?!
(Klick aufs Bild für weitere Informationen)













