Wer erklärt dem Gericht das Recht?

Deutsche Richter*innen brauchen an sich niemanden, der ihnen das Recht erklärt. Sie haben es an der Universität studiert und danach auch praktisch erlernt. In internationalen Streitigkeiten haben deutsche Gerichte jedoch oft nicht nach deutschem, sondern nach ausländischem Recht zu entscheiden. Etwa wenn ein in Deutschland lebendes türkisches Ehepaar sich hier scheiden lassen möchte, eine im Ausland verstorbene Person deutsche Bankkonten hinterlässt, oder eine in Deutschland lebende Person bei einem Verkehrsunfall in Polen geschädigt wurde.

Deutsche Gerichte kennen das ausländische Recht in der Regel nicht und brauchen Hilfe bei dessen Ermittlung. Seit 100 Jahren leistet unser Institut hier Unterstützung. Wir forschen zum Recht weltweit und stellen unsere Expertise mit Gutachten zum Recht anderer Länder in den Dienst der Allgemeinheit.

Jan Peter Schmidt,
Leiter des Kompetenzzentrums für die Anwendung ausländischen Rechts am Institut,
forscht zum internationalen und vergleichenden Privatrecht.

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