
Kann mein Hund mich verklagen?
Wir betrachten Haustiere gern als Familienmitglieder. Wenn Gerichte im Falle einer Trennung oder Scheidung darüber entscheiden, wem der Hund zugesprochen wird, ist heute oft das Tierwohl ausschlaggebend. Aber auch wenn sein Interesse an einem guten Leben von rechtlicher Bedeutung ist, kann ein Familienhund nicht selbst als Kläger vor Gericht auftreten.
Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Damit sind uns Pflichten auferlegt, mit denen die Interessen von Tieren geschützt werden sollen. In diesem Sinne haben Tiere Rechte. Um diese vor Gericht durchzusetzen, bedarf es der Vertretung durch Menschen.
In meiner Forschung beschäftige ich mich mit der Frage, wie diese Vertretung konkret ausgestaltet werden kann und welche Ansätze es dazu bereits in anderen Ländern gibt.
Felix Aiwanger,
wissenschaftlicher Referent am Institut,
forscht unter anderem zum Status von Tieren im Recht.
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