Senatsempfang zum 100. Jubiläum des Max-Planck-Instituts für Privatrecht

2. Oktober 2026

  • Hamburger Senat lädt anlässlich des 100. Jubiläums des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht zu Festakt und Senatsempfang ein.
  • Staatsrätin Dr. Eva Gümbel würdigt die Leistungen des Instituts.
  • Dem Empfang voraus ging ein zweitägiges internationales Symposium zu den Zukunftsfragen der Privatrechtsforschung.

Zur Feier des 100-jährigen Bestehens des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht lädt der Hamburger Senat zu einem Festakt und Senatsempfang im Hamburger Rathaus ein. Dr. Eva Gümbel, Staatsrätin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg, betont in ihrem Grußwort die Bedeutung des Instituts für den Wissenschaftsstandort Hamburg:

„Von Hamburg aus blickt das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht auf die Rechtsordnungen der Welt. Das macht unsere Stadt zu einer festen Adresse für die Zukunft des Rechts. Gerade jetzt, da Wissenschaft und Rechtsstaat weltweit unter Druck stehen, brauchen wir genau diese Arbeit. Demokratie braucht eine starke, sichtbare und interdisziplinär denkende Rechtswissenschaft. Sie braucht Menschen, die über Grenzen denken – und Grenzen ziehen. Dafür steht die Arbeit dieses Instituts und ich gratuliere im Namen des Hamburger Senats sehr herzlich zum 100jährigen Jubiläum.“


Anschließend lobt Prof. Dr. Patrick Cramer, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, die Forschungsleistungen und den gesellschaftlichen Beitrag des Instituts:

„Politische, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen fordern das Privatrecht immer wieder heraus – das ist heute nicht anders als zur Zeit der Institutsgründung. Deshalb brauchen wir Expertinnen und Experten, die neue Fragestellungen erkennen, neue Wissensbereiche erschließen und innovative Lösungsansätze entwickeln. ‚Dem Anwenden muss das Erkennen vorausgehen‘, sagte schon Max Planck. In diesem Sinne trägt die Grundlagenforschung am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht dazu bei, die Zukunft unserer Gesellschaft zu gestalten.“


Der Geschäftsführende Direktor des Instituts Prof. Dr. Ralf Michaels hebt in einem Festvortrag die Bedeutung des Privatrechts für die Demokratie hervor:

„Privatrecht ist nie nur privat, und es ist nie nur Recht. Privatrecht formt Individuen und Beziehungen. Privatrecht organisiert Gesellschaft und schützt zugleich vor deren Übergriffen. Privatrecht schützt Freiheit und Gleichheit, und erzeugt zugleich Herrschaftsverhältnisse und Ungleichheit. Privatrecht organisiert Märkte, aber es organisiert, richtig verstanden, auch Demokratie zur Einhegung von Märkten. Und es tut all das über Grenzen hinaus und muss auch so analysiert werden. So haben wir am Hamburger Max-Planck-Institut unsere Aufgabe in den letzten hundert Jahren verstanden. Und bei allen neuen Fragen, die wir immer wieder stellen – diese Grundlagenarbeit wird nie ganz getan sein.“

Im Rahmen seines Vortrags stellt Michaels zudem einen neuen Film über das Institut und dessen Forschungsauftrag vor: 

Institutsfilm:

100 Jahre Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht


Symposium „Thinking Ahead in Private Law”

Unmittelbar vor dem Senatsempfang kamen rund 200 internationale Spitzenforscher*innen für ein zweitägiges Symposium unter dem Titel „Thinking Ahead in Private Law“ am Institut zusammen. Sie diskutierten über zukunftsweisende Themen und Trends ihrer Disziplin.

Ausstellung „Das alles ist Privatrecht“

Zum Senatsempfang wird auch die Ausstellung „Das alles ist Privatrecht?!“ eröffnet, die vom 02.-29. Oktober in der Rathausdiele zu sehen ist. Anhand pointierter Fragen gibt sie Einblicke in aktuelle Forschungsprojekte des Instituts: Kann mein Hund mich verklagen? Wem gehört Afrika? Wer bestimmt mein Geschlecht? Weitere Informationen

Über das Institut

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht forscht nach juristischen Antworten auf politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Es versteht sich als Früherkennungssystem, das juristische Fragestellungen der Zukunft antizipiert. Seine Wissenschaftler*innen analysieren Rechtsordnungen im internationalen Vergleich und legen damit Grundlagen für die Weiterentwicklung des Rechts.

 

Weitere Informationen zum Jubiläum

Hintergrundtexte

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