Hintergrundtext: Institutsgeschichte

Das Recht weiterdenken


Von Globalisierung bis Gleichberechtigung: Manches, was unsere Rechtswelt heute prägt, wurde am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht vorausgedacht. Seit 100 Jahren forschen Wissenschaftler*innen hier nach juristischen Antworten auf politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen weltweit. Wie ein Früherkennungssystem antizipieren sie juristische Fragestellungen der Zukunft und legen mit ihrer Forschung die Grundlagen für die Weiterentwicklung des Rechts.

Am Hamburger Mittelweg, nicht weit von der Außenalster, etwas zurückgesetzt und von vielen unbemerkt, liegt ein globaler Hotspot der Rechtswissenschaft. Hier forschen Wissenschaftler*innen aus aller Welt. Die Bibliothek im Untergeschoss ist die weltweit größte ihrer Art und zieht jährlich hunderte Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland an. 1956 kam das Institut als erstes Max-Planck-Institut nach Hamburg. Gegründet wurde es 1926 als Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im Berliner Schloss. Heute ist es eines von acht Max-Planck-Instituten, in denen rechtswissenschaftlich geforscht wird.

Juristische Spitzenforschung und Wissenstransfer von Anfang an

Seit seiner Gründung verfolgt das Institut die Aufgabe, das Privatrecht anderer Staaten zu erforschen und aus dem Vergleich der Rechtsordnungen Folgerungen für die Rechtsentwicklung zu ziehen. Außerdem ist es dem Internationalen Privatrecht (IPR) gewidmet, das sich mit der juristischen Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Neben seiner Forschungstätigkeit erteilt das Institut Gerichten Gutachten über ausländisches Recht und ist für den deutschen Gesetzgeber sowie für die internationale Gesetzgebung beratend tätig.

Gründungsdirektor war Ernst Rabel, Pionier der Rechtsvergleichung und Ausnahmewissenschaftler. Er machte das Berliner Institut zu einem Ort der Forschung und zu einer Talentschmiede. Innerhalb weniger Jahre wurde es ein auch international führendes Zentrum auf dem Gebiet des IPR. Nicht nur wegen seines prägenden Einflusses auf das Haager Kaufrechtsübereinkommen von 1964 sowie das UN-Kaufrecht (CISG) von 1980 gilt Rabel als einer der bedeutendsten Juristen des 20. Jahrhunderts.

Das Institut von 1933 bis 1945

Ab 1933 wurden mehrere Beschäftigte des Instituts aufgrund der nationalsozialistischen Rassegesetzgebung vertrieben. Zu ihnen gehörte auch Ernst Rabel, der 1937 zur Niederlegung seines Amtes gezwungen wurde und 1939 in die USA emigrierte. Unter seinem Nachfolger Ernst Heymann orientierte sich das Institut zunehmend an nationalsozialistischen Themen. Ab 1939 bemühte er sich, das Institut durch Gutachten und Studien zu den besetzten Gebieten als kriegswichtig zu profilieren. 1944 erfolgte die Evakuierung des Instituts nach Tübingen, wodurch die umfangreiche Bibliothek gerettet werden konnte.

Aufnahme in die Max-Planck-Gesellschaft und Umzug nach Hamburg

Hans Dölle, der 1945 die Institutsleitung zunächst kommissarisch übernommen hatte, wurde trotz seiner NS-Vorbelastung 1949 zum Direktor ernannt. Im selben Jahr trat das Institut der neu gegründeten Max-Planck-Gesellschaft (MPG) bei. Noch in Tübingen gelangen Neuaufbau und Wiederanbindung an die internationale Forschung. Auf Dölles Initiative erfolgte 1956 der Umzug nach Hamburg. Die Hansestadt setzte sich für den Standortwechsel ein, indem sie das Grundstück stellte und den Neubau finanzierte.

Forschungsfelder im Wandel

Die MPG steht als persönlichkeitszentrierte Forschungsorganisation in der Tradition der ihr vorausgegangenen Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Auf deren ersten Präsidenten Adolf von Harnack geht das bis heute aufrecht erhaltene Harnack-Prinzip zurück, wonach die einzelnen Institute um Spitzenforschende herum organisiert sind, die weitgehende Autonomie und Gestaltungsfreiheit genießen. Dementsprechend prägen seit jeher die Direktor*innen mit ihren jeweiligen Forschungsschwerpunkten maßgeblich die Entwicklung der Forschungsfelder am Institut.

Unter der Leitung von Hans Dölle rückte in den Nachkriegsjahrzehnten das Familienrecht in den Fokus. Ab 1963 trieb der vormalige Bundesverfassungsrichter Konrad Zweigert die Internationalisierung weiter voran. 1979 wurde erstmals ein Kollegium aus drei Direktoren berufen. Ulrich Drobnig, Hein Kötz und Ernst-Joachim Mestmäcker setzten mit dem ausländischen und internationalen Wirtschaftsrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem Recht der internationalen Telekommunikation neue Schwerpunkte. An Bedeutung gewannen auch die Harmonisierung des europäischen Privatrechts, die Rechtsordnungen Mittel- und Osteuropas sowie das internationale Zivilverfahrensrecht.

In den darauffolgenden Dekaden entwickelte Klaus J. Hopt den Bereich des Wirtschaftsrechts weiter und setzte mit Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht neue Akzente. Jürgen Basedow verstärkte die Forschung im europäischen Privat- und Kollisionsrecht und Reinhard Zimmermann erweiterte die Rechtsvergleichung um eine historische Perspektive.

Aktuelle Forschungsagenda

Ab 2024 ist mit der Berufung von Anne Röthel, die das Institut gemeinsam mit Holger Fleischer und Ralf Michaels führt, wieder ein dreiköpfiges Direktorium im Amt. Neu hinzugekommene Materien wie Rechtsökonomie, Nachhaltigkeit, dekoloniale Rechtsvergleichung, globale Rechtspluralität sowie das Recht der Person, der Familie und des privaten Lebens geben der Forschungsagenda des Instituts eine bislang unerreichte Diversität. Im Bewusstsein, dass zur Lösung aktueller Problemstellungen auch

außerrechtliche Perspektiven erforderlich sind, wird der seit Langem gepflegte interdisziplinäre Ansatz kontinuierlich ausgeweitet, so etwa mit der jüngst ins Leben gerufenen Forschungsgruppe „Artificial Justice“, die sich mit der Bedeutung von KI für die Rechtsprechung befasst.

Zu den wichtigsten Forschungszielen des Instituts zählt seit jeher die langfristig angelegte Analyse des ausländischen Rechts. Derzeit erforschen eigene Kompetenzzentren für Afrika, arabische und islamische Länder, China, Japan, Korea, Lateinamerika und die Türkei die Rechtssysteme dieser Länder und Regionen. Ein weiteres Kompetenzzentrum widmet sich wissenschaftlichen Fragestellungen um die Anwendung ausländischen Rechts.

Nachwuchsförderung und internationales Netzwerk

Wissenschaftliche Neugier und globale Vernetzung prägen heute das Umfeld am Max- Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Seine Grundlagenforschung findet eine weit über wissenschaftliche Fachkreise hinausgehende Resonanz. Zur deutschen und internationalen Rechtswissenschaft sowie zur juristischen Praxis bestehen enge Verbindungen. Kooperationen und Austauschprogramme, verschiedene Veranstaltungs- und Stipendienformate sowie das Gästeprogramm der Bibliothek führen Forschende aus der ganzen Welt ans Institut.

Einen nach wie vor hohen Stellenwert hat die seit Institutsgründung zentrale Tradition der Talentförderung. Die Berufswege der Alumnae und Alumni, die am Institut ihre Promotion oder Habilitation abschließen, sind vielfältig und international geprägt. Viele von ihnen haben Professuren im In- und Ausland inne.


Zeitstrahl zur Institutsgeschichte

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