Haften Konzernmütter für ihre Töchter?

Die oft gehörte Aussage, dass Eltern für ihre Kinder haften, ist juristisch nicht korrekt. Wie oft im Recht kommt es auf den Einzelfall an. Für Konzernmütter gelten eigene Regeln.

Ein Konzern besteht aus mehreren Unternehmen, die durch eine Muttergesellschaft miteinander verbunden sind. Mutter- und Tochtergesellschaften wirtschaften gemeinsam, bleiben aber rechtlich getrennt. Daher haften Konzernmütter grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten oder Handlungen ihrer Töchter.

In letzter Zeit gibt es aber immer häufiger Fälle, in denen Muttergesellschaften per Gesetz oder Gerichtsurteil für Verstöße ihrer zumeist ausländischen Töchter gegen Umwelt- und Arbeitnehmerschutz oder Wettbewerbsrecht zur Verantwortung gezogen werden.

In meiner Forschung untersuche ich, wie sich eine solche Haftung begründen lässt und wo ihre Grenzen liegen.


Holger Fleischer, 
Direktor am Institut,
forscht unter anderem zum
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

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