Wer bestimmt mein Geschlecht?

Welches Geschlecht eine Person hat, weiß nur sie selbst. Die eigene geschlechtliche Identität zu finden und in ihr anerkannt zu werden, ist daher ein Menschenrecht. Dennoch bekommt jedes in Deutschland geborene Kind einen Eintrag im Geburtenregister, der sich nur nach den körperlichen Merkmalen richtet. Der Eintrag und die geschlechtliche Identität können daher auseinanderfallen. Seit 2024 ist es möglich, den Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu korriegieren und die Vornamen zu ändern. Damit kann jede Person ihr rechtliches Geschlecht selbst bestimmen.

In meiner Forschung untersuche ich, wie sich diese Regelung in der Praxis bewährt und welche Rolle die Geschlechtszuordnung im Recht ganz allgemein spielt. Außerdem gehe ich der Frage nach, wie das Selbstbestimmungsgesetz unsere Vorstellungen von Geschlecht beeinflusst.

Susanna Roßbach,
wissenschaftliche Referentin am Institut,
forscht zum Thema Selbstbestimmung und geschlechtliche Identität.

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