
Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte und Rechtsökonomie
Neben dem materiellen Recht und den dazugehörigen Verfahrensrechten widmet sich das Institut traditionell auch methodischen Grundfragen. Die methodischen Ansätze der internationalen Rechtsvergleichung reichen bis in die Zeit der Institutsgründung zurück. Ernst Rabel, der erste Direktor des Instituts, gilt als Wegbereiter dieser Disziplin. Im Fokus der Forschungsarbeit steht zudem die Erschließung der historischen Grundlagen des modernen Zivilrechts.
Bei der Analyse wirtschaftsrechtlicher Fragen ist insbesondere im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht die Anwendung ökonomischer Denkansätze und Erkenntnisse unerlässlich. Rechtsökonomische Untersuchungen sind daher Gegenstand zahlreicher Projekte.