Chinas Rechtssystem im Wandel - Update 2017/2018

Diskussionsveranstaltung

  • Datum: 30.01.2018
  • Uhrzeit: 09:30
  • Ort: Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
  • Raum: Plenarsaal

Am 30. Januar 2018 veranstaltete das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Kooperation mit der Handelskammer Hamburg sowie dem Ostasiatischen Verein (OAV) als Teil der erfolgreichen Reihe „Chinas Rechtssystem im Wandel“ eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung „Update 2017/2018“.

Im Fokus stand zunächst das neue Verfahren für die Gründung von Joint Ventures und Tochtergesellschaften ausländischer Investoren (FIE). Der China-Referent des Instituts, Prof. Dr. Knut Benjamin Pißler, berichtete über die Änderungen, die mit der Einführung eines neuen Katalogs zur Anleitung ausländischer Investitionen in 2017 einhergingen. Er machte deutlich, dass die chinesische Regierung das bislang bestehende Genehmigungssystem allmählich in ein Anmeldesystem ändert, wobei jedoch bestimmte Industriezweige von dieser Entwicklung ausgenommen bleiben. Zwar sehe auch der neue Katalog teilweise einen Joint Venture-Zwang vor und schließe einige Industriezweige von ausländischen Investitionen aus. Insgesamt zog Pißler jedoch die Bilanz, dass der chinesische Staat von einer ex ante- zu einer ex post-Kontrolle ausländischer Investitionen übergehe, wobei der Zugang zusätzlich durch Kriterien der Staatssicherheit geprüft und die Tätigkeit ausländischer Unternehmen in China im Wege erhöhter Transparenzanforderungen beobachtet wird.

Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es um die zu erwartenden Auswirkungen des jüngst verabschiedeten Cybersicherheitsgesetzes auf die Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmen in China. Rechtsanwalt Dr. Mario Feuerstein schilderte, dass das Gesetz alle in China tätigen Unternehmen betrifft, die kundenbezogene Daten auf Festplatten oder Server speichern. Es lege eine Vielzahl von gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der Netzwerksicherheit und des Datenschutzes fest, die besonders streng seien, soweit es sich bei den Unternehmen um Betreiber von „kritischen Informationsinfrastrukturen“ handelt. Feuerstein gab zum Ausdruck, dass viele Begriffe im Cybersicherheitsgesetz bislang nicht durch entsprechende Ausführungsvorschriften näher bestimmt worden seien, so dass sich nicht abschließend sagen lasse, welche Unternehmen von den unterschiedlichen Pflichten betroffen sein werden. Dementsprechend gab er die Empfehlung aus, die Entwicklung der bislang noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebung aufmerksam zu verfolgen.

Abschließend wurde das Cybersicherheitsgesetz durch Herrn Jaques Kruse Brandao und Herrn Dr. Martin Schaffer von NXP Semiconductors aus unternehmerischer Perspektive beleuchtet. Sie schilderten die besonderen Fragestellungen, die sich im Hinblick auf zunehmende chinesische Zertifizierungsanforderungen ergeben. Die Weitergabe geschützter Informationen wie etwa Layout-Designs integrierter Schaltkreise an chinesische Zertifizierungsstellen könne dazu führen, dass es zu einem Ausschluss der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland komme. Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese Informationen auch in den Besitz chinesischer Unternehmen gelange. Schaffer plädierte daher dafür, die in Europa entwickelten Standards der Zertifizierung auch in China anzuerkennen.

Den Abschluss der Tagung bildete eine Paneldiskussion mit allen Referenten, bei der viele interessante Fragen aus dem Publikum beantwortet werden konnten.

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