Martin Bernhard: Die Entstehung eines Deutsch-Koreanischen Rechtswörterbuches

Die Entstehung eines Deutsch-Koreanischen Rechtswörterbuches

  • Datum: 16.08.2019
  • Uhrzeit: 17:00

Zum Referenten:

Martin Bernhardt ist Rechtsanwalt und berät seine meist aus Ostasien stammenden Mandanten seit dem Jahr 2011 in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Bereits als Student erlernte er die Koreanische und Japanische Sprache und beschäftigte sich intensiv mit der Rechtskultur beider Länder. Seine Kenntnisse des koreanischen Rechtssystems und der juristischen Fachsprache Koreas vertiefte er als Austauschstudent an der Graduate School of Public Administration der Seoul National University und während eines zweijährigen Forschungsaufenthalts in Korea im Anschluss an sein erstes juristisches Staatsexamen. Im Rahmen seines Studiums durchlief er zudem Stationen am Obersten Gerichtshof der Republik Korea, am Oberlandesgericht Seoul, dem Verwaltungsgericht Seoul und dem Justizausbildungsinstitut in Ilsan. Sein Referendariat beim Kammergericht Berlin absolvierte er im Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, in der Abteilung für Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Berlin sowie bei einer auf koreanische Mandanten spezialisierten japanischen Kanzlei in Tokio. Seit dem Jahr 2012 berät er die Botschaft der Republik Korea und seit 2018 die Botschaft der Republik Indonesien in der Bundesrepublik Deutschland als Vertrauensanwalt.

Über das Thema:

Dargestellt wird der Weg einer während des Studiums in Korea im Jahr 2003 entstandenen handschriftlichen Vokabelliste zu einem über einen Zeitraum von über 15 Jahren gewachsenen Rechtswörterbuch. Trotz der immer enger werdenden wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen Deutschland und Korea ist von deutscher Seite aus bislang kein Versuch unternommen worden, ein Wörterbuch zusammenzustellen, das die juristische Fachsprache beider Länder umfassend abdeckt. Die wenigen von koreanischen Wissenschaftlern verfassten bzw. übersetzten Werke decken lediglich einen vergleichsweise kleinen Wortbestand der deutschen Rechtssprache ab, der sodann in koreanischer Sprache erläutert wird. Dabei fehlen Hinweise auf die Rechtslage in Korea ebenso wie ein ausgreifender Bestand an Wörtern und Komposita, der geeignet ist, deutschen und koreanischen Nutzern beim Umgang mit juristischen Texten eine sinnvolle Hilfestellung zu leisten. Das Erstellen eines derartigen Werkes ist naturgemäß mit vielfältigen Schwierigkeiten verbunden, die im Rahmen des Vortrages dargestellt werden. Anhand von Beispielen sollen insbesondere die Mühen der Übersetzung und die Erprobung des Wörterbuchs in der anwaltlichen Praxis dargestellt werden. Die Darstellung der herausragenden Bedeutung der sinokoreanischen Schriftzeichen (Hanja) für das Meistern nicht nur der juristischen Fachsprache Koreas mag auch für Zuhörer außerhalb des juristischen Kontextes von Interesse sein.


Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Gäste des Instituts und die interessierten Mitglieder benachbarter juristischer Fakultäten sind herzlich eingeladen.

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