Vergleichende Untersuchung der internationalen Prozessführung in Brasilien und Deutschland

30. Juli 2019

In seinem nun in den Max Planck Private Law Research Papers veröffentlichten Vortrag anlässlich der XXXVI. Jahrestagung der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung gibt Dr. Jürgen Samtleben einen Überblick über die internationale Prozessführung nach der 2016 in Kraft getretenen Brasilianischen Zivilprozessordnung. Dabei zieht er insbesondere Parallelen zu den entsprechenden Regelungen in Deutschland.

Durch die neue Zivilprozessordnung wird der Prozessablauf in Brasilien auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Sie enthält auch Vorschriften für den internationalen Prozess, die zum Teil wesentliche Neuerungen darstellen. In seinem Beitrag gibt Dr. Jürgen Samtleben, von 1971 bis 2002 Leiter des Kompetenzzentrums Lateinamerika am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, eine umfassende Einführung in die Regularien des internationalen Prozesses aus brasilianischer Perspektive.

Im Mittelpunkt seines Beitrags steht die Klärung, welche Voraussetzungen für einen internationalen Prozess gelten: Ist das Gericht überhaupt zuständig, über den Prozess zu entscheiden? Welchen Einfluss hat es, wenn im Ausland bereits ein Verfahren über die Streitsache anhängig ist? Kann ein im Ausland ergangenes Urteil im Inland anerkannt werden? Samtleben zeigt dabei die zentralen Rechtsquellen im nationalen, staatsvertraglichen sowie im Völkerrecht auf und zieht Parallelen zu den deutschen und europäischen Regularien. Er benennt darüber hinaus jedoch auch deutliche Unterschiede, in denen er ein Komplikationsrisiko für den internationalen Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Brasilien sieht.

Jürgen Samtleben, Internationale Prozessführung in Deutschland und in Brasilien nach dem neuen CPC, Mitteilungen der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung 36, 2 (2018), 11–36.

Der Artikel ist abrufbar auf SSRN: https://ssrn.com/abstract=3418801

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