Methodenlehre in verschiedenen Ländern – Schwerpunktthema der aktuellen RabelsZ

13. Juni 2019

Die Methodenlehre ist in Deutschland ein anerkanntes Grundlagenfach in der juristischen Ausbildung. Doch diesen Stellenwert hat sie nicht in allen Rechtsordnungen. Bei ihrem Jahrestreffen 2018 gingen die Mitglieder der „Freunde des Hamburger Max-Planck-Instituts“ in ihrem Symposium der Frage nach, ob und in welcher Form es in verschiedenen Ländern der Welt eine juristische Methodenlehre gibt. Die Beiträge des Symposiums liegen mit der Ausgabe 2019/2 der RabelsZ vor.

In Deutschland gehören die „rechtswissenschaftlichen Methoden“ zu den Pflichtfächern des Jurastudiums, ebenso in Österreich und in der Schweiz. Inhalt dieses Faches ist die wissenschaftliche Betrachtung des Methodenkanons, der der Jurisprudenz zur Verfügung steht, um geltendes Recht zu ermitteln und fortzubilden. Die Methodenlehre legt dadurch nachvollziehbar den Rechtsanwendungsprozess offen. Doch nicht in allen Ländern gehört die Methodenlehre zu den Grundlagen in der juristischen Ausbildung – oder überhaupt zu den anerkannten Lehrfächern.

In anderen Rechtsordnungen könne es sogar schwierig sein, ein sprachliches Äquivalent für den Begriff „Rechtswissenschaft“ zu finden, wie Institutsdirektor Reinhard Zimmermann in seinem einführenden Beitrag zur „Juristischen Methodenlehre in Deutschland“ ausführt: In England beispielsweise sei die Methodenlehre kein eigenständiges Fach, englische Juristen stellten hingegen die beiden zentralen Rechtsquellen, nämlich das Gesetzes- und das Richterrecht in den Vordergrund ihrer wissenschaftlichen Beschäftigungen. Im US-Recht fehle eine juristische Methode, während es in Frankreich durchaus eine Rechtswissenschaft gäbe, diese aber nur eine vergleichsweise untergeordnete Rolle spiele. Lehrbücher zur juristischen Methode gebe es kaum. Die Feststellung derartiger Unterschiede mache den besonderen Reiz einer vergleichenden Methodenlehre aus.

Das Schwerpunktthema umfasst sechs Beiträge in Band 83 der „Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht“:
Reinhard Zimmermann: Juristische Methodenlehre in Deutschland (Der Artikel ist abrufbar auf SSRN: https://ssrn.com/abstract=3405266.)
Gregor Christandl: Juristische Methodenlehre in Italien
Corjo Jansen: The Methodology of Dutch Private Law from the Nineteenth Century Onwards
Gerhard Dannemann: Juristische Methodenlehre in England
Hans Petter Graver: Teaching Legal Method in Norway
Gabriele Koziol: Juristische Methodenlehre in Japan

Über die RabelsZ
Seit der Gründung im Jahr 1927 verfolgt Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht theoretische wie praktische Ziele. Sie versteht sich als Forum internationaler wissenschaftlicher Auseinandersetzung und geistigen Austausches mit der ausländischen Forschung. Dem Gesetzgeber soll sie durch die Vermittlung ausländischer Erfahrungen Hilfe bieten, und sie soll Stellung beziehen zu den Fragen, welche die zunehmende Vereinheitlichung des Rechts durch internationale Abkommen aufwirft.

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