“The Oxford Handbook of Comparative Law” in zweiter Auflage erschienen

Die Wurzeln der Rechtsvergleichung reichen zurück bis in das Altertum. Lange bevor sie zu einer modernen wissenschaftlichen Disziplin wurde, gab es bereits rechtsvergleichende Ansätze, etwa in der griechischen Staatsphilosophie. Stark an Bedeutung gewonnen hat die Rechtsvergleichung zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Im Zeitalter der Globalisierung und vor dem Hintergrund der Privatrechtsvereinheitlichung in Europa ist sie relevanter denn je. Eine wegweisende kritische Gesamtschau des weltweiten Entwicklungsstandes der rechtsvergleichenden Wissenschaft bot das „Oxford Handbook of Comparative Law“ bei seinem Erscheinen 2006. Die Anfang 2019 erschienene zweite Auflage ist inhaltlich aktualisiert und thematisch erweitert.

Der von Reinhard Zimmermann, geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, gemeinsam mit Mathias Reimann, Hessel E. Yntema Professor of Law an der Universität Michigan, herausgegebene Band versammelt Beiträge von 48 Autorinnen und Autoren von internationalem Rang, unter ihnen auch Direktor emeritus Hein D. Kötz, Direktor emeritus Klaus J. Hopt und Institutsdirektor Ralf Michaels.

Neben der Analyse rechtsvergleichender Methoden und der Darstellung von Bezügen zu anderen Forschungsfeldern enthält die um fünf Kapitel erweiterte Neuauflage Beiträge über neue Strömungen in der Rechtsvergleichung sowie über Rechtsvergleichung auf dem Gebiet der Menschenrechte und im Zusammenhang mit dem Recht der Europäischen Union. An die Stelle des ursprünglichen Kapitels über Ostasien der ersten Ausgabe sind zwei neue getreten, die China und Japan separat behandeln. Ein weiteres neues Kapitel ist der Rolle der Rechtsvergleichung in der juristischen Ausbildung gewidmet.

Wie bereits in seiner ersten Auflage ist das Handbuch in drei Hauptabschnitte gegliedert. Der erste behandelt die globalen Entwicklungslinien der Rechtsvergleichung und gibt einen aktuellen Überblick, der Frankreich, Deutschland, Italien, Großbritannien, Mittel- und Osteuropa sowie die USA, Lateinamerika, China und Japan umspannt. Der zweite Abschnitt beleuchtet die wichtigsten rechtsvergleichenden Ansätze, einschließlich ihrer Methoden und Ziele sowie das Verhältnis der Rechtsvergleichung zu anderen Disziplinen, etwa der Rechtsgeschichte, den Wirtschaftswissenschaften und den Sprachwissenschaften. Der dritte Abschnitt bildet eine Bestandsaufnahme der rechtsvergleichenden Forschung im Kontext von rund einem Dutzend Rechtsgebieten, vom Zivilrecht über das öffentliche Recht bis hin zum Strafrecht. Mit dieser Bündelung an thematischer Vielfalt und methodischer Tiefe schafft das Werk neue wissenschaftliche Grundlagen und gibt Impulse für die Agenda von Forschung, Lehre und Rechtsentwicklung der kommenden Jahre.

Mathias Reimann, Reinhard Zimmermann (Hg.), The Oxford Handbook of Comparative Law, 2. Aufl., Oxford University Press, Oxford 2019, XX + 1404 S.

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