Konrad-Zweigert-Stipendium

Konrad-Zweigert-Stipendium

Mit dem Konrad-Zweigert-Stipendium unterstützt der Verein Institutsaufenthalte besonders ausgewiesener ausländischer Nachwuchswissenschaftler*innen. Es richtet sich an Forschende, die noch am Anfang ihres akademischen Karrierewegs stehen und die ihr persönliches Forschungsvorhaben im Austausch mit anderen Wissenschaftler*innen am Institut weiterentwickeln möchten. Das Stipendium ehrt den Rechtswissenschaftler Konrad Zweigert, der das Institut von 1963 bis 1979 leitete.

Das Konrad-Zweigert-Stipendium wird im Rahmen des Stipendienprogramms des Instituts vergeben. Weiterführende Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier:

Stipendienprogramm des Instituts
Das Institut bietet eine begrenzte Anzahl an Stipendien für Rechtswissenschaftler*innen mit Lebensmittelpunkt außerhalb von Deutschland an. Die Stipendien werden von der Max-Planck-Gesellschaft finanziert. mehr

Wer war Konrad Zweigert?

Konrad Zweigert studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Grenoble, Göttingen und Berlin. Nachdem er 1933 und 1937 seine beiden Staatsexamina abgelegt hatte, nahm er seine Tätigkeit im Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Berlin, dem Vorläufer des heutigen Max-Planck-Instituts, auf. Gedrängt durch die Wirren und Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges, ergriff Zweigert zusammen mit anderen Referenten im Frühjahr 1944 die Initiative zur Evakuierung des Instituts von Berlin nach Tübingen. Damit gelang es, die umfangreiche Bibliothek des Instituts vor den Kriegsauswirkungen zu retten.

1946 wurde Zweigert an der Universität Tübingen habilitiert. Nachdem das Institut 1949 Eingang in die Max-Planck-Gesellschaft fand und 1956 einen erneuten Standortwechsel, diesmal von Tübingen nach Hamburg vollzog, wurde Zweigert Direktor des Instituts. Sein wissenschaftliches Wirken machte ihn, neben Ernst Rabel, zu einer der wichtigsten Figuren der Rechtsvergleichung.

In mehreren Abhandlungen entwickelte Zweigert die bis heute führende so genannte "funktionale Methode der Rechtsvergleichung". Gemeinsam mit Hein Kötz etablierte er sie in seinem Lehrbuch "Einführung in die Rechtsvergleichung", das zunächst in zwei Bänden erstmals 1969 und 1971 erschien und bis heute das maßgebliche Standardwerk auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung darstellt.

Konrad Zweigert zeichnete sich als antidogmatischer Denker aus, der die Rechtswissenschaft stets nah an der Wirklichkeit von Gesellschaft, Politik und Institutionen ausübte. In Ehren seiner wissenschaftlichen Verdienste trägt das Konrad-Zweigert-Stipendium seinen Namen.

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