Gökçe Kurtulan Güner, Konrad-Zweigert-Stipendiatin 2018, im Gespräch

17. Mai 2019

Gökçe Kurtulan Güner schloss ihr Studium an der Galatasaray-Universität Istanbul 2014 ab. Ihr weiteres Studium führte sie als Jean Monnet Stipendiatin an die London School of Economics, wo sie 2015 das LLM-Programm abschloss. Derzeit ist sie Doktorandin an der Istanbuler Bilgi-Universität, an deren Institut für Zivil- und Schuldrecht sie bereits seit 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig ist. 2018 erhielt sie das Konrad-Zweigert-Stipendium des Vereins der Freunde des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht. Derzeit arbeitet sie am Institut als Stipendiatin des DAAD und der TÜBITAK (Türkische Anstalt für Wissenschaftliche und Technologische Forschung) an ihrer Doktorarbeit zum Thema "Der Trust als mögliches Rechtsinstrument für das türkische Recht".

Was war der Schwerpunkt Ihrer Forschung während Ihrer Zeit als Konrad-Zweigert-Stipendiatin?

Die zentralen Fragen, für die ich nach Antworten gesucht habe, waren, ob der Trust des Common Law wirklich die Effizienz innerhalb eines Rechtssystems erhöht, und ob diese Effizienz auch durch die Stärkung bereits bestehender Rechtsinstitute, wie etwa Treuhandvertrag und Stiftung, garantiert werden kann. Mein Hauptschwerpunkt liegt hier auf der Funktionsfähigkeit und den Vorteilen des Instruments Trust sowie seinen besonderen Eigenschaften, die die erwähnten rechtlichen Konzepte, zumindest de lege lata, nicht bieten können.

Warum haben Sie das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht für Ihre Forschungsarbeit gewählt?

Der Trust des Common Law hat in den letzten 30 Jahren nicht nur in Rechtsordnungen des Common Law und Offshore-Ländern sondern auch in Ländern mit Zivilrechtssystemen immer mehr Verbreitung gefunden. Ein wesentlicher Teil meines Projekts ist eine analytische und kritische Untersuchung der diesbezüglich neuesten Entwicklungen weltweit. Der Hauptgrund, warum ich das Institut ausgewählt habe, um hier für meine Doktorarbeit zu forschen, ist seine umfangreiche Bibliothek, insbesondere seine Sammlung zur rechtsvergleichenden Forschung auf dem Gebiet des Privatrechts. Der Zugang zu dieser riesigen Quelle an Druckwerken und Online-Datenbanken war der ausschlaggebende, nicht aber der einzige Faktor für meine Wahl. Ein wichtiges Kriterium waren für mich die wöchentlichen und monatlichen wissenschaftlichen Treffen, die das Institut veranstaltet. Außerdem muss ich sagen, dass die freundliche und ruhige Arbeitsumgebung, die hier geboten wird, ein weiterer Beweggrund für mich war.

Wie hat Ihnen das Arbeiten am Institut gefallen?

Als Gastwissenschaftlerin habe ich alle Angebote des Instituts sehr geschätzt und versucht, diese bestmöglich zu nutzen. Für mein rechtsvergleichendes Projekt, in welchem ich verschiedene Rechtssysteme betrachte – hauptsächlich das englische, französische, deutsche und schweizerische Recht – war der Zugang zu fast ausnahmslos jeder Quelle, die ich brauchte, enorm hilfreich. Darüber hinaus hatte ich seit meiner Ankunft hier häufig die Gelegenheit, an der “Aktuellen Stunde” teilzunehmen, wenn deren Thema einen Bezug zu meiner Forschung hatte. Das hat mir geholfen, bestimmte Dinge aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten, wodurch ich neue Fragestellungen behandeln konnte, mit denen ich mich ursprünglich nicht auseinandergesetzt hatte.

Hatten Sie Gelegenheit, andere Gastwissenschaftler zu treffen und sich mit ihnen auszutauschen?

Die Arbeitsumgebung des Instituts hat es mir ermöglicht, Ideen mit anderen auszutauschen und dabei tolle Freundschaften zu schließen. Da alle Gastwissenschaftler hier an Themen im Zusammenhang mit Privatrechtsvergleichung arbeiten, gibt es fast immer eine gemeinsame Basis für einen Austausch, unabhängig von unserem unterschiedlichen rechtlichen Hintergrund.

Gibt es einen Ort am Institut, den Sie besonders gern mögen?

Auf die Gefahr hin, dass ich wie ein Workaholic klinge, würde ich sagen, mein Lieblingsort ist mein Schreibtisch, wo ich in Ruhe denken, lesen und schreiben kann.

 


Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Weitere interessante Beiträge

Zur Redakteursansicht